#WirfuerD und #Rio2016 sind die Hashtags der Stunde. Denn vieles, was die deutschen Olympioniken in Rio de Janeiro erleben und erleben werden, wird im Netz mit diesen beiden Labels versehen.

Vieles vielleicht aber auch nicht. Denn es könnte sein, dass sich nicht jeder traut, diese Hashtags zu benutzen. Schließlich hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) strenge Richtlinien für den Fall erlassen, dass bei den versendeten Botschaften Werbung mit im Spiel sein sollte. Regel 40 der Olympischen Charta lautet: „Kein Wettkampfteilnehmer, Trainer, Betreuer oder Funktionär darf seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportliche Leistung für Werbezwecke während der Olympischen Spiele einsetzen, außer dies wurde vom IOC (das Internationale Olympische Komitee, Anm. d. Red.) genehmigt.“

Klar, dass das Ärger gibt

Anlass für die Regel ist laut DOSB, dass „die Ausnutzung der Olympischen Spiele und der Olympischen Bewegung durch nicht-olympische Sponsoren“ begrenzt werden soll. Deshalb ist es den nichtoffiziellen Sponsoren auch verboten, Social-Media-Inhalte mit olympischem Bezug von IOC, OCOG RIO2016, DOSB oder der Deutschen Olympiamannschaft zu retweeten oder zu teilen. So hat es der DOSB zumindest in „Regel 40“ festgeschrieben.

Klar, dass das Ärger gibt. Denn die Regel lässt sich im Umkehrschluss schließlich auch so lesen: Wenn die „Ausnutzung“ durch nicht-offizielle Sponsoren verboten ist, dann ist sie durch offizielle Sponsoren – darunter unter anderem ein großer Getränkehersteller und eine Fast-Food-Kette – anscheinend erlaubt.

Wellen geschlagen hat vor allem ein Posting des Leipziger Sprinters Sven Knipphals, der sich auf Facebook mit ironisch-überschwänglichem Ton über die Regelungen beschwert. „Die Regel 40“, so schreibt Knipphals, „besagt nämlich, dass ich ein ganz toller Hecht bin weil ich ja nach *** zu den ************* fahre, aber weil es da ja um den Sport geht sollen damit bloß keine Sponsoren in Verbindung gebracht werden die nicht ordentlich Patte ans *** bezahlen.“ Trotz Sternchenverschlüsselung sind das klare Worte, die flugs mehrere tausend Mal geliket und über 250 Mal geteilt wurden.

Während ein Nutzer etwa mit Zwinkersmiley die Verwendung des Hashtags „#Ri02o16“ statt „#Rio2016“ vorschlägt, bezweifeln Anwälte, dass das besagte Retweet-Verbot juristisch überhaupt bindend ist. „Diese Regel ist natürlich absurd“, sagte etwa der Medienanwalt Carsten Ulbricht Spiegel Online. Schließlich steht in den Geschäftsbedingungen von Twitter, dass andere Nutzer auf Twitter bereitgestellte Inhalte verwenden dürfen.

Michael Vesper, Chef de Mission der deutschen Olympiamannschaft, hat jedenfalls eine „Klarstellung“ gewittert: „Es gibt kein Social-Media- und kein Hashtag-Verbot durch den DOSB“ – ohne kommerzielle Absichten dürften besagte Hashtags von Athleten und Privatpersonen verwendet werden, so Vesper. Das Verbot richte sich vielmehr an „Unternehmen, die sich als Trittbrettfahrer betätigen“. Unternehmen also, die nicht ans IOC bezahlen.

Sven Knipphals hat seit seinem bissig-ironischen Beitrag übrigens nichts mehr auf Facebook verbreitet – das letzte Bild, das er gepostet hat, zeigt einen Wald und einen blauen Himmel.  „Ich hatte nichts anderes auf dem keine potentielle Werbung zu sehen ist“, schreibt er dazu.