Thema – Tiere

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Sollten Tiere vor Gericht klagen dürfen?

Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das bald möglich ist

  • 8 Min.
Foto: David Slater/Caters News Agency

Als Naruto 2011 im indonesischen Urwald in eine Kamera blickte, seine mächtigen Schneidezähne zeigte, sodass Menschen darin später ein Lachen erkannten, und dann auf einen Knopf drückte, der mit einer Kamera verbunden war, da ahnte er wohl nicht, dass er bald ein Weltstar sein würde. Naruto ist ein Affe, ein vom Aussterben bedrohter Schopfmakake. Und er hatte ein Selfie gemacht. Medien weltweit druckten das Foto, es erschien auf T-Shirts und Tassen, wurde millionenfach im Internet geteilt.

Es begann aber auch ein jahrelanger Rechtsstreit, so erbittert wie bizarr: Wer hatte die Rechte an dem Foto? Naruto, der lächelnde Urwaldaffe? Immerhin hatte er auf den Auslöser gedrückt. Oder der britische Fotograf David Slater, der laut eigenen Angaben tagelang durch den Dschungel gelaufen war, Naruto und seinen Mitaffen beigebracht hatte, den Knopf zu drücken, und währenddessen sogar das Stativ der Kamera festhielt?

Können Menschen vor Gericht für Tiere klagen?

Naruto hat natürlich nicht selbst geklagt. Peta, eine Tierschutzorgani­sation, die immer wieder mit spektakulären Aktionen auf sich aufmerksam macht, hat das in seinem Namen getan. Es stand also auch die Frage im Raum: Können Menschen vor Gericht für Tiere klagen?

Juristen stehen beim Tierschutz vor einem Problem. Normalerweise kann vor einem Gericht nur klagen, wer sich selbst in seinen Rechten verletzt fühlt. Tiere können das naturgemäß nicht. Wer sorgt dann aber für ihren Schutz?

Zum Beispiel Evelyn Ofensberger. Sie leitet die Rechtsabteilung der größten Tierschutzdachorganisation in Deutschland, des Deutschen Tierschutzbunds. In sieben Bundesländern können in Deutschland Tierschutzverbände im Namen von Tieren klagen. Man kann das ausgleichende Gerechtigkeit nennen. Tiernutzer, etwa Bauern oder Haustierhalter, können für ihre Rechte klagen – die Tiere nicht. „Die industrialisierte Tierhaltung hat eine starke Lobby und auch Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen wollen“, sagt Ofensberger.

Ihr Team prüft nach eigenen Angaben Tausende Fälle jährlich, beantragt Akteneinsicht und schreibt Stellungnahmen. Oft geht es um Tierversuche oder Mastanlagen, manchmal aber auch um Reitschulen, um Hundezüchter oder um Tauben in der Großstadt.

 

Schon 1988 wurde im Namen von Seehunden gegen die Bundesregierung geklagt, weil die es hinnahm, dass ein Unternehmen Giftmüll in die Nordsee leitete

In anderthalb Jahren haben Ofensberger und ihre Kollegen allein in Baden-Württemberg über 1.800 Fälle analysiert und mehr als 200 Stellungnahmen geschrieben. Geklagt haben sie nur selten – wenn die Fälle von grundsätzlicher Bedeutung waren. Denn das dauert und kostet Geld. Momentan klagt der Tierschutzbund in Nordrhein-Westfalen gegen eine Putenmastanlage. Ein anderes Verfahren um eine Schweinezucht in Brandenburg zieht sich schon seit 15 Jahren hin. Solange die Anlage nicht gebaut ist, leiden keine Schweine. Man könnte meinen, dass Ofensberger zufrieden ist. Sie aber will ein schnelles Ende: „Wir wollen niemanden behindern. Uns geht es darum, dass die Gesetze eingehalten und die Tiere geschützt werden.“

Nicht immer war der Tierschutz in Deutschland so ausgeprägt. Vor über 30 Jahren klagten Umweltorganisationen vor einem Hamburger Gericht für die Robben in der Nordsee und gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diverse Unternehmen verklappten damals Giftmüll und Dünnsäure in der Nordsee, woran die Robben laut Klage starben. Die Bundesregierung sollte das unterbinden. Das Gericht stellte fest: Robben sind – wie alle anderen Tiere auch – im juristischen Sinne Sachen und somit nicht klagefähig. Ein Rückschlag für die Tierschützer.

Doch seitdem hat sich der Tierschutz immer weiter in die Gesetze geschrieben. Der Grundgedanke: Tiere sind Mitgeschöpfe des Menschen, empfinden genauso wie der Mensch Leid, Angst oder Schmerz. Seit 2002 stehen Tiere sogar im Grundgesetz. Nicht ausführlich, in Artikel 20 a heißt es neben anderen Staatszielen lediglich, dass der Staat die Tiere schützt. Konkrete Rechte leiten sich daraus nicht ab, aber Juristen können sich in ihren Argumentationen darauf berufen.

Viele Details regelt das Tierschutzgesetz. Dort steht als Grundregel: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Vernünftige Gründe allerdings gibt es viele: das Geschäftsinteresse eines Schlachthofs etwa oder die Entwicklung eines neuen Medikaments, für das Tierversuche nötig sind.

Trotzdem sagt der Schweizer Anwalt Antoine Goetschel: „Deutschland steht im internationalen Vergleich sehr gut da, was den Tierschutz betrifft.“ Goetschel steht nicht im Verdacht, dass ihm das Wohl der Tiere egal ist, im Gegenteil: Es ist seine Lebensaufgabe. Er hat im Schweizer Kanton Zürich als weltweit einziger „Tieranwalt“ Tierquälereien verfolgt. In drei Jahren sind 700 Fälle zusammengekommen. Mittlerweile leitet er eine NGO, die das Tierschutzrecht weltweit vergleicht und für einen globalen Tierschutzvertrag innerhalb der Vereinten Nationen wirbt. Goetschels Mission: den Tieren eine Stimme geben.

Genauso kritisch sieht er aber auch die Arbeit vieler Tierschutzorganisationen. Die würden mit emotio­nalen Kampagnen oft genau diese Beamten angreifen, obwohl sie diejenigen seien, die etwas ändern könnten. „Wenn man den Beamten mit warmem Herzen und kühlem Kopf begegnen würde, mit überzeugenden Gutachten statt mit ideologischen Kampagnen, dann würden die gern mitwirken“, sagt Goetschel.Das Gesetz sei gut, sagt Goetschel, aber es hapere an der Umsetzung. Zum Beispiel seien Veterinärämter für den Tierschutz zuständig, müssten gleichzeitig aber mit Schweinezüchtern oder Putenmästern eng zusammenarbeiten. „Da entstehen ganz automatisch Inte­ressenkonflikte.“

Hätten Tiere Rechte, dann wäre das fundamentalste Recht wohl das Recht auf Leben

Mehr Vernunft, weniger Emotionen, mehr Recht, weniger Ideologie. So könnte man Goetschels Ansatz zusammenfassen. Deshalb sind auch seine Forderungen nicht verwunderlich: eine eigene Tierschutzbehörde, in der Anwälte im Sinne der Tiere arbeiten. Oder mehr Lehrstühle für Tierschutzrecht an Universitäten.

Bei einer Frage aber ist sich der Tieranwalt Goetschel sicher: Von Tierrechten zu sprechen sei leichtsinnig – und sogar gefährlich. „Nirgends auf der Welt haben Tiere irgendwelche Rechte im Rechtssinne. Wenn wir von Tierrechten sprechen, dann laufen wir Gefahr, missverstanden zu werden, dann verschließen sich Türen.“

Was er damit meint, wird am besten an einem Beispiel deutlich: Alle Tiere haben einen Überlebensdrang, kein Tier will freiwillig sterben. Hätten Tiere Rechte, dann wäre das fundamentalste Recht wohl das Recht auf Leben. Aber dürften wir dann Medikamente an Tieren testen, von denen wir noch nicht wissen, wie sie wirken? Dürften wir Insekten töten? Dürften wir Tiere essen? Vor allem Tiernutzer fürchten, dass sich unser Leben dramatisch verändern würde, wenn wir Tieren individuelle Rechte verleihen. Und Goetschel hat Angst, dass dann gar keine Diskussion über den Tierschutz mehr möglich ist.

„Individuelle Rechte sind wichtig, weil sie besser durchsetzbar sind“

Die Juristin Saskia Stucki hält dagegen: „Individuelle Rechte sind wichtig, weil sie besser durchsetzbar sind. Ein Recht kann man grundsätzlich vor Gericht einklagen.“ Stucki ist eine renommierte Wissenschaftlerin, sie arbeitet am Max-Planck-Institut für Völkerrecht und forscht zurzeit an der Harvard Law School in den USA.

Wenn Tiere individuelle Rechte hätten, glaubt Stucki, dann könnten Anwälte diese auch leichter einklagen. Ähnlich wie Tieranwalt Goetschel, nur dass Goetschel das lediglich bei strafrechtlich relevanten Fällen, etwa Tierquälerei, durfte.

Einige mögliche Rechte zählt Stucki auf: das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Oder das Recht, sich frei zu bewegen. Man müsste dann etwa viel genauer prüfen, unter welchen Bedingungen man Tiere in Ställen oder auf Weiden hält. Stucki kann sich sogar vorstellen, dass es neben natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (vor allem Unternehmen) auch „tierliche Personen“ im Recht geben könnte.

Aber sie weiß auch, dass das in naher Zukunft nicht umsetzbar ist. „Es steht nicht gut um den Tierschutz“, sagt sie deshalb folgerichtig. „Aber die Tendenz geht in die richtige Richtung.“ Immer mehr Menschen seien gegen Massentierhaltung, vegane Ernährung liege im Trend.

Und sie nennt Beispiele aus anderen Ländern: In Argentinien musste ein Affe aus einem Zoo freigelassen werden, weil ein Gericht entschied, dass er dort wie in einem Gefängnis saß. Die Kläger hatten ein uraltes und weltweit verbreitetes Recht genutzt, wonach ein Mensch vor einen Richter geführt werden muss, wenn er inhaftiert wird. Dieses Recht haben die Richter auf ein Tier übertragen – für Juristen ist das eine Sensation. In Kolumbien entscheidet demnächst das Verfassungsgericht darüber, ob der Brillenbär „Chucho“ zu Unrecht im Zoo in Gefangenschaft sitzt. Die Anwälte berufen sich auf dasselbe Recht. In Deutschland, sagt Stucki, werden die Gesetze aber viel strenger ausgelegt. Dort seien solche Urteile nicht in Aussicht.

Und Naruto, der technisch versierte Affe im indonesischen Urwald? Hat kein Recht am eigenen Bild. Das entschied schlussendlich ein Gericht in San Francisco. Nicht der Fotograf habe die Rechte des Tieres verletzt, vielmehr habe Peta den Affen als „ahnungslose Marionette“ benutzt.

Titelbild: David Slater/Caters News Agency

Dieser Text wurde veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0-DE. Die Fotos dürfen nicht verwendet werden.