Es geht um gerade mal zwei Sekunden, und doch ums große Ganze. Für das Stück „Nur Mir“ von Sabrina Setlur hat Produzent Moses Pelham einen kurzen Schnipsel des Stücks „Metal on Metal“ (1977) der Düsseldorfer Elektronik-Pioniere Kraftwerk gesamplet. Das war 1997. Ob das nun Diebstahl ist, oder nicht, damit beschäftigen sich seit 15 Jahren die Gerichte.

Kurz gesagt geht es dabei um die Frage, ob Sampling unter die Freiheit der Kunst falle oder einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle, der das geistige Eigentum des Künstlers schütze. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, also die oberste Instanz der deutschen Justiz. Grundsätzlich dürften Komponisten Samples aus anderen Musikstücken verwenden. Damit revidierte das Bundesverfassungsgericht teilweise das Urteil des Bundesgerichtshof von 2012, in dem entschieden wurde, dass ein Musikschnipsel nur dann gesamplet werden darf, wenn man ihn nicht in gleichwertiger Qualität nachspielen könne. Dagegen legte Moses Pelham Beschwerde ein. Nun muss das BGH neu entscheiden. In der Hiphop-Szene reagiert man erleichtert: Sampling gehört hier zum guten Ton.