Im Netz wird gern geglotzt. Ob YouTube, Netflix, Maxdome, Amazon Prime oder die Mediatheken der Fernsehsender: Immer mehr Menschen schauen online Videos. Und diese machen sich ganz schön breit auf der viel zitierten Datenautobahn. Im Jahr 2019 werden Bewegtbilder 80 Prozent des gesamten Internet-Traffics ausmachen, schätzt das Telekommunikationsunternehmen Cisco. Das Datenvolumen wächst der Prognose nach dann auf zwei Zettabyte im Jahr, umgerechnet zwei Billionen Gigabyte. Die Folge des wachsenden Datenvolumens: Auf der Datenautobahn könnten die Inhalte bald im Stau stehen.

netneutrality2.gif

GIF: Anthony Antonellis  (Illustration: Anthony Antonellis)
(Illustration: Anthony Antonellis)

Soll es, darf es eine Überholspur für bestimmte Datenpakete geben – mit der Konsequenz, dass andere Inhalte noch langsamer schleichen auf ihrem Weg vom Sender zum Empfänger? In einer zunehmend digitalen Gesellschaft ist das eine zentrale und hochpolitische Frage. Wer hat die Macht zu entscheiden, welche Daten schneller oder langsamer von den Netzbetreibern wie der Telekom, Vodafone oder Telefónica durch die Leitung geschickt werden – oder womöglich gar nicht fließen? An klaren Kriterien, nach denen Inhalte im Internet durchgeleitet werden, mangelt es bislang.

Gleichbehandlung aller Daten im Internet

Internetaktivisten der Digitalen Gesellschaft e.V., die Macher des Blogs netzpolitik.org, Journalisten, aber auch die Landesmedienanstalten und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) machen sich seit längerem für das Prinzip der Netzneutralität stark. Das bedeutet: Es darf keine Überholspur geben. Netzbetreiber müssten alle Daten, die im Internet unterwegs sind, gleich behandeln – unabhängig von Sender und Empfänger, aber auch unabhängig davon, ob die neueste Folge von „Game of Thrones“, ein Artikel auf einer Nachrichten-Website, Musik oder ein Blogeintrag übertragen wird.

Lediglich bei einer besonders hohen Auslastung – bei sogenannten Belastungsspitzen – soll es ausnahmsweise zulässig sein, einzelnen Inhalten Vorrang zu geben. Zum Beispiel könnte man in diesem besonderen Fall Videotelefonie schneller durchleiten als eine Mail, damit das Bild nicht wackelt. Die Kriterien dafür müssten aber absolut transparent und nachvollziehbar sein.

Der Breitbandausbau ist teuer

Provider wie die Telekom und Vodafone sehen die Idee der Netzneutralität jedoch kritisch und plädieren für die Überholspur. Der Hintergrund: Die Digitale Agenda der Bundesregierung sieht einen sogenannten marktgetriebenen Breitbandausbau vor, das heißt, die Unternehmen sollen den Ausbau der Netze bezahlen. „Wenn wir in die Gigabit-Netze einsteigen wollen, dann brauchen wir zweistellige Milliardenbeträge“, argumentiert Bernhard Rohleder vom Verband Bitkom. 

Dieses Geld könnten die Netzbetreiber mit der Überholspur verdienen, indem sie die Inhalte einzelner Anbieter gegen einen Aufpreis bevorzugt durchleiten – wie etwa die Telekom seit 2012 den Musikdienst Spotify. Aber auch wenn Provider eigene Entwicklungen platzieren wollen – zum Beispiel Video-on-Demand-Dienste –, können sie sich durch eine Bevorzugung dieser Produkte Marktvorteile sichern. Letzteres befürchten zumindest die Befürworter der Netzneutralität.

Netzneutralität - aber mit Ausnahmen

Inwieweit die EU solche Überholspuren zulassen will, war Teil einer zweijährigen Debatte zur Netzneutralität. Bereits im Oktober 2015 Jahres verabschiedete das EU-Parlament die umstrittene, da schwammige „Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“. Zwar wird darin festgeschrieben, dass alle Datenpakete gleich zu behandeln sind – also der Grundsatz der Netzneutralität gelten soll. „Aber es gibt Ausnahmen, die genau diesen Grundsatz wieder aufweichen“, kritisiert zum Beispiel der Jurist Volker Tripp vom Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft e.V. „Diese Ausnahmen sind so formuliert, dass es den Telekommunikationsunternehmen möglich ist, Spezialdienste anzubieten und bestimmte Klassen von Daten im Internet schneller durchzuleiten als andere.“


Die Befürchtung: ein Zwei-Klassen-Internet

Doch was Spezialdienste sind, ist in der Verordnung nicht definiert. Telekom-Vorstandschef Timotheus Höttges, einer der prominentesten Vertreter der Provider in der Debatte, versteht darunter Dienste, die „andere, teilweise höhere Qualitätsanforderungen haben als das einfache Surfen oder die E-Mail, die auch ein paar Millisekunden später ankommen kann.“ Darunter fallen für ihn unter anderem Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos, aber auch Videokonferenzen und Online-Gaming.

Wie viele Kritiker der EU-Verordnung befürchtet Volker Tripp durch solche Ausnahmen vom Grundsatz der Netzneutraliät die Entstehung eines Zwei-Klassen-Netzes, in dem derjenige, der viel zahlt, seine Inhalte besser an den Kunden bringen kann als finanzschwächere Anbieter. Er sieht die Gefahr, dass das die Innovationskraft des Internets ausbremsen würde. Denn Platzhirsche, die sich längst etabliert haben, könnten Neueinsteiger verdrängen, weil die zu wenig Geld haben für ein schnelles Internet.

Aus Sicht der Fernsehsender und der Landesmedienanstalten könnte dies zu einer Einschränkung der Vielfalt führen. Zum Nachteil der User, die am Ende nur mitbekommen, dass manche Inhalte einfacher, andere schwerer oder gar nicht zu bekommen sind. Oder sie müssen extra Geld hinlegen, um bestimmte Dienste nutzen zu können. Etwa für die von Telekom-Vorstandschef Timotheus Höttges genannten „Videokonferenzen und Online-Gaming“, für die heute noch niemand Zusatzgebühren bezahlen muss. Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des VPRT, würde Spezialdienste allerdings enger definieren: „Ich glaube, dass die etwas forsche Einordnung zum Beispiel durch die Deutsche Telekom weit über das hinausgeht, was von der EU beschlossen wurde. Der Grundsatz der Netzneutralität muss dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben.“

Das hängt nun von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ab. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur dafür zuständig zu entscheiden, ob und welche Inhalte genau bevorzugt durchs Netz geleitet werden dürfen.