Sänger Enrique Iglesias verletzte sich 2015 während eines Konzerts an den Rotorblättern einer Drohne. Skirennläufer Marcel Hirscher wurde vergangenen Winter fast von einer herabstürzenden Kameradrohne getroffen. Der Flughafen von Dubai musste im Juni wegen einer Drohne über eine Stunde lang geschlossen werden. Und Anfang August kollidierte ein Quadrocopter beinahe mit einem Lufthansa-Airbus bei dessen Anflug auf den Münchner Flughafen.

Spätestens seitdem auch Tchibo und Saturn Quadro-, Hexa- oder Octocopter im Sortiment haben, steigen immer mehr Flugobjekte in den Himmel – und machen neben viel Spaß auch ganz schön Ärger. Deshalb arbeitet das Bundesverkehrsministerium bereits an neuen und strengeren Regeln. Private Drohnen sollen zum Beispiel künftig nur mehr bis zu 100 Meter hoch fliegen dürfen.

Sieben Dinge, auf die Hobbypiloten auch jetzt schon achten sollten, damit es beim Ausflug keinen Stress gibt:

1. Welche Art von Drohne darf man privat fliegen?

Die deutsche Luftverkehrs-Ordnung unterscheidet zwischen „unbemannten Luftfahrtsystemen“ und „Flugmodellen“. Erstere dienen gewerblichen Zwecken, zweitere ausschließlich dem Vergnügen. Solange eine Drohne nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt und mit ihr kein Geld verdient wird, braucht keine Aufstiegserlaubnis bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt zu werden. Wiegt eine Drohne mehr oder wird gewerblich genutzt, beispielsweise weil man mit ihr aufgenommene Fotos oder Videos verkauft, dagegen schon. Dann gelten auch andere Regeln als die hier beschriebenen.

2. Wie hoch dürfen Drohnen steigen?

Hobbypiloten dürfen sich im sogenannten unkontrollierten Luftraum austoben. In Deutschland reicht der bis 762 Meter Höhe (2.500 Fuß). Allerdings müssen Drohnen immer mit bloßem Auge im Blick behalten werden – bei etwa 300 Metern ist also Schluss. Fernglas gilt nicht! In der Nähe von Flughäfen gelten noch einmal andere Grenzen: In einem Radius von 1,5 Kilometer um den Flughafenzaun herum dürfen Drohnen gar nicht fliegen. Außerhalb dieses Radius dürfen Hobbydrohnen maximal 30 Meter hoch steigen. Wie weit die sogenannten Kontrollzonen jeweils reichen, erfährt man bei der Deutschen Flugsicherung.

3. Gibt es Orte, an denen man gar nicht fliegen darf?

Ja, sogar sehr viele. Fliegen über Menschenansammlungen, Militärstützpunkten und Gefängnissen ist absolut tabu. Dasselbe gilt für Kraftwerke, Krankenhäuser und Katastrophengebiete. Weil es in vielen Regionen zusätzliche Sonderregeln gibt – in Berlin darf man zum Beispiel nicht über das Regierungsviertel fliegen –, informiert man sich am besten vorab bei der Deutschen Flugsicherung sowie dem zuständigen Bezirks- oder Ordnungsamt. Als Faustregel gilt: Überall dort, wo das Fluggerät jemanden oder etwas gefährden könnte, hat es nichts zu suchen.

4. Darf man bei jedem Wetter fliegen?

Grundsätzlich ja. Wenn es besonders nebelig ist oder die Sicht durch etwas anderes (z.B. Dunkelheit) eingeschränkt ist, muss die Flughöhe jedoch angepasst und/oder für entsprechende Beleuchtung gesorgt werden. Die Wolkendecke dürfen Drohnen auf keinen Fall durchbrechen – Sichtflug wäre so ja gar nicht möglich. Schwer abzuschätzen, wo genau die Wolken aufhören? Apps wie „AeroWeather“ helfen.

5. Was, wenn ein anderes Flugobjekt auftaucht?

Auch in der Luft gelten Vorfahrtsregeln: Wenn ein bemanntes Flugobjekt auftaucht, etwa ein Rettungs- oder Polizeihubschrauber, müssen Drohnen Platz machen. Weil es trotzdem immer wieder zu gefährlichen Annäherungen kommt, drängt die Luftverkehrslobby nun auf strengere Regeln für Flugmodelle.

6. Dürfen Drohnen in Nachbars Garten filmen?

Sollte es einen auch noch so brennend interessieren, was der Nachbar auf seiner Terrasse treibt – andere Menschen mit einer Drohne auszuspionieren ist nicht nur creepy, sondern auch verboten. Zwar ist das Überfliegen fremder Grundstücke nicht grundsätzlich verboten und wird vor Gericht von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt. Sicherheitshalber sollte man aber darauf verzichten, ohne Erlaubnis in geringer Höhe über fremde Grundstücke zu fliegen. Wer Foto- oder Filmmaterial veröffentlichen will, auf dem Menschen zu sehen sind, muss diese außerdem erst um Erlaubnis bitten. Mehr zum Persönlichkeitsrecht gibt es hier.

7. Was passiert, wenn eine Drohne etwas kaputt macht oder jemanden verletzt?

Haftpflichtversicherungen springen bei durch Drohnen verursachten Schäden oft nicht ein. Bevor man also startet, sollte man unbedingt die Details mit seiner Versicherung abklären und eventuell eine Zusatzversicherung abschließen. Kleiner Tipp: Hochspannungsleitungen meiden.

Ihrem großen Bruder brachte Sara Geisler eine Drohne aus China mit. Sie besaß vier Propeller, viele bunte Lämpchen, wog nur 500 Gramm und war – so der Verkäufer – aus hochwertigem Plastik gefertigt. Das Fliegengewicht flog ausgezeichnet, einen Nachmittag lang. Ob es an der Qualität der Drohne oder aber den laienhaften Flugmanövern des Bruders lag (äußerst wahrscheinlich), lässt sich nicht mehr eruieren.