Ach so, Parlamentarierinnen können schwanger werden?
Wenn EU-Abgeordnete ein Kind bekommen und deswegen in der Zeit rund um die Geburt nicht an den Sitzungen teilnehmen, verfällt ihr Stimmrecht. Eine Vertretung ist nicht möglich. Das EU-Parlament will das nun ändern
Delara Burkhardt schaut in ihrem Büro in Straßburg, was als Nächstes auf dem Programm steht. Es ist ein Dienstag im Februar und eine der Wochen des EU-Parlaments, in denen es Abstimmungen gibt. Dann ist der Terminkalender der Politikerin Burkhardt von morgens bis abends gefüllt. Die Abgeordnete muss gleich los zum Plenarsaal.
Auf dem Boden des Büros liegt eine Krabbeldecke. Nebenan wickelt ihr Mann ihr Baby auf einer Ablage, auf der Abgeordnete eigentlich große Dokumentenkoffer stehen haben. Das Baby strahlt und schaut neugierig umher. Burkhardts Mann reist derzeit immer mit von ihrem Wohnort Kiel zum EU-Parlament, um sie zu unterstützen.
Die 33-Jährige musste sich nach der Geburt entscheiden: zu Hause bleiben und sich in Ruhe um ihre Tochter kümmern. Oder weiterhin bei Abstimmungen ihre Stimme als Politikerin hier in Straßburg abgeben. Bleibt sie zu Hause, geht ihre Stimme verloren. Und damit auch die der Menschen, die sie gewählt haben. Als junge Frau in der Politik wäre sie in dieser Zeit außerdem nicht sichtbar. Also kehrte Burkhardt zur Arbeit zurück, als ihr Kind vier Monate alt war.
„Sexistisch, diskriminierend und grundlegend undemokratisch“ finden Burkhardt und einige ihrer Kolleg*innen im EU-Parlament diesen Verlust an Repräsentation durch Elternschaft. Das schrieben sie an die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Sie fordern, dass Eltern, die gerade ein Kind bekommen haben, sich bei Abstimmungen vertreten lassen oder zumindest elektronisch aus der Ferne abstimmen können. Seit drei Jahren kämpfen die Politiker*innen aus mehreren Fraktionen dafür. Es geht ihnen auch darum, dass Frauen sichtbarer werden in einem Parlament, in dem sie nur 38,9 Prozent der Abgeordneten stellen. Mehrmals schrieben die Politiker*innen Metsola, trafen sich mit ihr, die selbst vierfache Mutter ist. Jetzt tut sich etwas im Parlament.
Das EU-Parlament will Vorbild werden
Im November 2025 stimmte eine große Mehrheit dafür, die Mütter unter den Abgeordneten in Zukunft besser zu unterstützen. Das Europäische Parlament will eines der weltweit „modernsten und inklusivsten Parlamente“ für Mütter werden.
Abgeordnete sollen künftig eine andere Europaparlamentarierin oder einen anderen Europaparlamentarier ernennen können, die oder der vertretungsweise für sie abstimmt. Das soll bis zu drei Monate vor der voraussichtlichen Geburt und in den sechs Monaten danach möglich sein. Auf diese Auszeit haben die weiblichen Abgeordneten derzeit Anrecht. Ob die Vertretung während des gesamten Mutterschutzes bei Abstimmungen frei entscheiden könnte oder sich vor jeder Entscheidung mit der Abgeordneten im Mutterschutz absprechen müsste, ist noch unklar.
Im Deutschen Bundestag gibt es so eine Mutterschutzvertretung für Abgeordnete nicht. Und von den anderen 26 EU-Mitgliedstaaten hat sie nur Spanien, Griechenland und Luxemburg. Im EU-Parlament wie im Bundestag werden Frauen derzeit keine Gelder gestrichen, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs bei Sitzungen entschuldigt fehlen. Es gibt also volles Geld, aber keine Vertretung.
Im EU-Parlament strömen an diesem Dienstag im Februar Hunderte Menschen in Anzug oder Bluse in den Plenarsaal. Gleich stimmen sie in diesem fensterlosen Raum über eine Reihe von Asylrechtsverschärfungen ab. Einige Dutzend Meter von Delara Burkhardt entfernt sitzt Isabel Serra Sánchez, eine junge Abgeordnete aus Spanien, sie hat ihr Baby umgeschnallt in einer Trage. Es wird still. Die erste Asylrechtsverschärfung ist durch, da quengelt das Baby der Politikerin. Serra Sánchez versucht, es zu beruhigen, wiegt es, setzt es auf den Tisch vor ihre Abstimmungslisten, blättert um, Multitasking: Pro Abstimmung bleiben meist nur rund 30 Sekunden.
„Es geht darum, ob nur Männer in ihren Fünfzigern die Bürger vertreten oder ob auch junge Männer und Frauen das tun“Sigrid Friis, dänische EU-Abgeordnete
Um ihr Anliegen voranzutreiben, trifft sich Burkhardt am nächsten Tag mit einigen ihrer Mitstreiterinnen zum Mittagessen. Es sind Abgeordnete aus mehreren Fraktionen, aus Italien, Luxemburg, Finnland, Deutschland, Dänemark und Österreich. „Im Jahr 2026 sollte es doch möglich sein, Mutter und Politikerin zu sein“, sagt die dänische Abgeordnete Sigrid Friis. „Es geht darum, ob nur Männer in ihren Fünfzigern die Bürger vertreten oder ob auch junge Männer und Frauen das tun.“ Auch sie ist vier Monate nach der Geburt ihres Kindes in die Politik zurückgekehrt. Wenn sie einmal im Monat für die Plenarwoche in Straßburg ist, reisen ihre Eltern oder Schwiegereltern extra aus Dänemark an, um ihr bei der Kinderbetreuung zu helfen.
Um Druck für die Idee der Schwangerschaftsvertretung aufzubauen, sind Friis und eine finnische Kollegin im Austausch mit Vertreter*innen ihrer jeweiligen Länder in Brüssel. Diese vertreten die Interessen des Mitgliedstaates im Rat der EU. Und dort liegt die größte Hürde für ihr Vorhaben. Im Rat, der anderen EU-Einrichtung neben dem Europaparlament, müssen alle 27 Mitgliedstaaten einverstanden sein, damit das Gesetz verabschiedet werden kann. Denn um die Rechte der Mütter zu stärken, muss das Wahlrecht aufgeschnürt werden; die Verfassung der EU sozusagen. Dann müssen alle 27 Staaten das Gesetz ratifizieren, also noch einmal absegnen.
Die ersten Reaktionen waren positiv, hört man aus dem Rat und aus Metsolas Kabinett. Am 17. März wollen die Mitgliedstaaten in Brüssel darüber grundsätzlich entscheiden. Es wäre ein Erfolg für das Parlament, denn Einstimmigkeit unter 27 EU-Staaten ist nicht so einfach zu erreichen. Aber die Ratifizierung in den einzelnen Ländern kann sich ziehen. Daher wird es wohl noch dauern, bis eine Mutter in Kiel oder Budapest sich in Ruhe um ihr Baby kümmern kann, während jemand für sie im EU-Parlament die Hand hebt.
Männer haben es oft einfacher
Dabei ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Burkhardt und die anderen aus der Lunch-Runde durch die Funktionsweise des EU-Parlaments sowieso schon schwierig. Burkhardt pendelt zwischen drei Städten in drei Ländern. Der Parlamentsalltag mit Ausschusssitzungen findet in Brüssel statt, aber einmal im Monat tagt es für vier Tage für die Abstimmungen in Straßburg. Wenn man wie Burkhardt im Wahlkreis des Heimatlandes wohnt, ergibt das viel Fahrerei mit Baby.
Bei den männlichen Abgeordneten bleibe meist die Frau mit Kind zu Hause, bekommt man im Parlament mit. „Viele Väter sagen, sie würden sich gerne um ihr Neugeborenes kümmern, aber dann sind sie doch wenige Wochen nach der Geburt wieder hier“, sagt Burkhardt.
Doch einige Männer im Parlament wollen ebenfalls eine Vertretungsmöglichkeit. Auch Präsidentin Metsola wollte ihnen sowie Adoptiveltern mehr Rechte einräumen. Aber das fand in den ersten Beratungen zu dem Thema zu wenig Anklang im Parlament. Auch im Rat zeichnete sich ab, dass mehr Gleichberechtigung für diese beiden Gruppen derzeit schwer durchsetzbar ist. In beiden EU-Einrichtungen haben die Konservativen und Rechten die Mehrheit. Im Rat scheiterten in den vergangenen Jahren zwei andere, größere Vorschläge des Parlaments, das Wahlrecht zu ändern. Also beschränkt sich das Parlament jetzt erst mal auf die Forderung für Mütter.
„Ich kann nachvollziehen, dass es ein Hindernis für junge Frauen sein kann, in die Politik zu gehen“, sagt Delara Burkhardt. Es sei für sie eine Überlegung gewesen, als sie für eine zweite Amtszeit kandidierte. „Ich wusste, dass ich einen Kinderwunsch habe, ich wusste, dass es schwierig wird. Aber ich wollte das Problem auch sichtbar machen und vielleicht damit andere empowern.“
Dieser Text wurde veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0-DE. Die Fotos dürfen nicht verwendet werden.
Titelbild: Thierry Monasse / Getty Images – Kurt Bauer / Connected Archives