Blockieren reicht nicht mehr
Seit Jahren wird unsere Autorin von einem Mann im Netz begleitet. Hat sie einen Cyberstalker? Und was kann sie dagegen tun? Eine persönliche Suche nach Hilfe
März 2025: „Ich bin vor der Tür wieder umgedreht und jetzt ärgere ich mich.“ Der Kommentar unter dem Instagram-Post erscheint auf meinem Smartphone, kurz nachdem ich von einem Sprecher-Job bei einem Event nach Hause komme. Ich schicke einen Screenshot davon an eine Freundin und schreibe: „Er ist zurück.“ Gesehen habe ich ihn nicht, die Türen der Veranstaltung waren blickdicht. Und doch reicht die bloße Möglichkeit, dass er davorgestanden haben könnte, um mir den Magen umzudrehen.
2020 lernten wir uns auf einer Dating-App kennen und hatten daraufhin ein Spazierdate. Ein Wiedersehen lehnte ich ab. Er folgte mir daraufhin auf Instagram. Seitdem verfolgt er meine Posts, reagiert auf meine Texte, und nun stand er offenbar sogar vor der Tür. Seit dem Vorfall habe ich einen Ordner erstellt für die Screenshots, die ich seit Jahren mache. Er trägt den Namen „Dokumentation“. 31 Objekte befinden sich darin. Sie zeigen neue Follower, Kommentare, Nachrichten, hinter denen ich ihn vermute.
2021 schrieb er: „Du bist toll.“
2022 schrieb er: „(…) Wir haben uns kaum unterhalten und ich bin noch immer da.“
2025 schrieb er: „Ich will einfach nicht alleine sein.“
Meinen Account möchte ich aus beruflichen Gründen nicht privat stellen. Blockieren hilft nur temporär. Er erstellt immer wieder ein neues Profil, die Kommentare verschwinden. Ich fühle mich jedes Mal hilflos und frage mich: Wo hört Beobachten auf, wo fängt Cyberstalking an?
Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik versteht man unter Cyberstalking „das Nachstellen, Verfolgen und auch Überwachen einer Person mit digitalen Hilfsmitteln“. Nachstellen, also Stalking, ist laut § 238 StGB strafbar und findet laut Bundeskriminalamt auch zunehmend im Netz statt. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Deutschland 2025 insgesamt 25.662 Fälle von Stalking gemeldet, knapp jeder fünfte erfasste Fall wurde im Internet begangen. Cyberstalking taucht dabei nicht als eigene Kategorie auf. Zudem ist das Dunkelfeld bei Stalking laut einer Studie des Bundeskriminalamts beträchtlich.
Der Polizist erklärt mir, dass in Zeiten von Social Media intensives Interesse kein Tatbestand sei – gerade bei meinem Beruf. Sollte ich mich doch zu einer Anzeige durchringen, erwartet er wenig Erfolg
Obwohl Freunde, Familie und sogar Arbeitgeber:innen mir dazu rieten, mich an die Polizei zu wenden, habe ich es erst nicht getan. Ich möchte auch keine Anzeige erstatten aus Sorge vor der finanziellen und vor allem mentalen Belastung, die damit einhergeht. Außerdem habe ich als Schwarze Frau Berührungsängste gegenüber der Polizei. Zu real sind meine Erlebnisse rund um institutionellen Rassismus. Hinzu kommt mein Beruf: Als Journalistin bin ich durch meine Texte sichtbar und habe ein öffentliches Profil. Ich frage mich, ob meine Bedenken überhaupt ernst genommen werden.
Trotzdem gehe ich an einem Freitag im März 2026 doch zur Polizei, um mich zumindest beraten zu lassen. In einem Besprechungsraum der Wache schildere ich meine Sorgen. Der Beamte erklärt mir, dass zunächst die subjektive Einschätzung zähle. Fühle ich mich gefährdet? Lebe ich mit Schulterblick? Schränkt es mich ein? Wenn ich den Beobachter bemerke, ist die Antwort klar „Ja“. In der Zwischenzeit fühle ich mich unsicher.
Dann erklärt der Polizist, dass in Zeiten von Social Media intensives Interesse kein Tatbestand sei – gerade bei meinem Beruf. Selbst der „Ich bin vor der Tür“-Kommentar reiche nicht als Beweis. Im Netz könne man viel behaupten, sagt der Beamte. Im Idealfall hätte ich ihn auf frischer Tat ertappt und die Polizei informiert. Würde ich den richtigen Namen kennen, könnte präventiv eine Gefährderansprache eingeleitet werden, die klarmachen soll, dass die Polizei die Person im Blick hat. Sollte ich mich doch zu einer Anzeige durchringen, erwartet der Polizist aktuell wenig Erfolg. Seine finale Empfehlung ist: weiter beobachten, dokumentieren und mein Umfeld informieren.
Ich verlasse die Wache resigniert. Zwar konnte die Beratung meine Polizeiskepsis abbauen, doch der Besuch bestätigt meine Sorgen. Mein Fall ist nicht eindeutig, der Onlineraum komplex. Obwohl der Beobachter über den langen Zeitraum immer wieder auftritt und ein bedrohliches Gefühl bei mir auslöst, kann ich wenig unternehmen. Auch die Meldewege der Social-Media-Plattformen sind kaum hilfreich. Nachdem der Meldeantrag abgeschickt ist, bekommt man selten eine Antwort zurück.
Ein öffentliches Profil bedeute nicht, dass ich auf Schutz vor Stalking verzichten müsse, sagt die Strafrechtsanwältin Madlen Nrecaj: „Sichtbarkeit ist keine Einwilligung zur Grenzüberschreitung“
Auf der Suche nach weiteren Anhaltspunkten recherchiere ich online nach spezialisierten Beratungsstellen und Initiativen. Doch viele Angebote sind eher auf sexualisierte digitale Gewalt spezialisiert, andere vermitteln ausschließlich, weiteren fehlt die Cyber-Expertise, und bei ehrenamtlichen Angeboten sind die Kapazitäten begrenzt. Es scheint nicht so einfach, die richtige Hilfe für meinen Fall zu finden. Ich bekomme immer wieder Absagen, werde weitergeleitet, oder mir werden Dinge geraten, die ich ohnehin schon mache.
In einem Bericht des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe finde ich wieder, was ich erlebe. Stalker, so heißt es, geben Betroffenen das Gefühl, ständig anwesend zu sein. Auch ich frage mich konstant: Schaut er zu? Kommt eine Reaktion? Sobald ich viel darüber nachdenke, schlafe ich schlecht und fühle mich bedrängt. Laut der Istanbul-Konvention, einem Übereinkommen des Europarates, soll Verhalten, das die Psyche verletzt, strafbar sein – auch online. Aber wie lässt sich das beweisen?
Ich suche nach rechtlicher Beratung und stoße auf die Münchner Strafrechtsanwältin Madlen Nrecaj. Im Vorfeld schrieb sie mir, dass sie regelmäßig Betroffene von digitaler Gewalt vertritt. Und nun erklärt sie mir die juristischen Feinheiten: „Paragraf 238 StGB erfasst auch digitale Nachstellungen über Telekommunikationsmittel wie Kommentare, Direktnachrichten oder E-Mails.“ Entscheidend sei, dass das Verhalten wiederholt und unbefugt ist und die Lebensgestaltung spürbar beeinträchtigt. Nrecaj stellt klar: „Sichtbarkeit ist keine Einwilligung zur Grenzüberschreitung.“ Ein öffentliches Profil bedeute nicht, dass ich auf Schutz vor Stalking verzichten müsse. Und trotzdem seien einzelne Kommentare nicht ausreichend für den Tatbestand „regelmäßig“, so Nrecaj. Ich habe also noch nicht genug Beweise.
Der Verein „Weißer Ring“ bietet unterschiedliche Beratungsangebote an. Hier online. Hier kann man vor Ort einen Termin ausmachen. Und hier erreichst du ihr „Opfer-Telefon“: 116-006
Das Anti-Stalking-Projekt berät Frauen*, die von Stalking betroffen sind oder dies vermuten. Du erreichst sie online, unter der Nummer: 030/24 02 02 21 oder per E-Mail: terminvereinbarung@anti-stalking-projekt.de
Auf der Webseite des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff) findest du über 210 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen, auch in deiner Nähe.
Die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ erreichst du online, unter der Telefonnummer 030/22 19 22 000 und hier per Mail: info@stop-stalking-berlin.de
Auch bei der Polizei kannst du dich beraten lassen oder auch eine Anzeige aufgeben. Telefonnummer: 110
Die Suche nach Antworten und Hilfe raubt mir Energie. Nrecaj betont, es sei wichtig, die eigene Wahrnehmung anzuerkennen und Verhalten wie das meines Beobachters als Grenzverletzung einzuordnen. Meine Zweifel seien verständlich: „Schließlich wird digitale Gewalt gesellschaftlich häufig bagatellisiert und muss oft selbst umfangreich nachgewiesen werden.“
Jeder Screenshot macht zwar müde, zeigt mir aber, dass es real ist. Was mir auch hilft, ist, mit Freund:innen darüber zu reden. Einige erkundigen sich sogar regelmäßig danach und geben mir die Gewissheit: All die Scham, die Unsicherheit und die Frustration sind valide und nicht selbst verschuldet. Sie sagen: Ein Nein sollte genug sein, ob mündlich, schriftlich oder durch Blockieren. Jetzt dokumentiere ich also weiter. Und wer weiß, wenn ich bereit bin, vielleicht reicht es dann als handfester Beweis für die nächsten rechtliche Schritte.
Dieser Text wurde veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0-DE. Die Fotos dürfen nicht verwendet werden.
Illustration: Ari Liloan