Mein erster Auftrag als Tagelöhner der Zukunft, wie manche es nennen würden, führt mich in die Welt der oberen Zehntausend. Ich soll Produktkategorien für einen Internet-Marktplatz beschreiben, eine Art Ebay der Reichen und Vermögenden. Dort wechseln „Luxusgüter der Superlative“ den Besitzer. Teure Autos, Privatjets, schicke Apartments an der Côte d’Azur oder Yachten im Hafen von Saint Tropez, die „in diesem Job mit einem Y und nicht wie von Duden empfohlen mit einem J“ geschrieben werden sollen. Stilvorgabe: „formell-werbend“. 

So steht es in der Auftragsbeschreibung, dem Briefing, das ich erhalten habe. Denn das Verfassen der Texte hat das Luxus-Shoppingportal ausgelagert. An Clickarbeiter, die verstreut in der Republik, vielleicht sogar weltweit vor ihren Rechnern sitzen, und die Wörter runterkloppen. So wie ich nun auch.

Die Gig-Economy vermittelt flexible Kleinstjobs...

Ich habe mich bei CrowdGuru registriert, einer der vielen Internetbörsen, die neuerdings Kleinstjobs für jedermann vermitteln. Es ist nur ein Beispiel für die sogenannte Gig-Economy: Arbeitskräfte sind nicht mehr bei einem Unternehmen fest angestellt, sondern haben bei wechselnden Auftraggebern ihre „Gigs“, so wie Stars für Auftritte gebucht werden. Nur eben ohne Ruhm und für eine Gage, die oft nicht mal einen abgehalfterten Castingshow-Teilnehmer auf die Bühne locken würde. Manche sprechen stattdessen auch von der On-Demand-Economy – weil Arbeitskräfte keine langfristigen Verträge haben, sondern auf Abruf einbestellt werden. Oder von der Plattform-Ökonomie, weil das Abrufen so bequem und einfach geworden ist. Auf Internetplattformen stehen Tausende, Abertausende, Millionen Arbeitswillige jederzeit und für fast jede Tätigkeit bereit.

Das US-amerikanische Unternehmen Uber etwa vermittelt nach dem Gig-Prinzip Autofahrten, Airbnb Zimmer für Touristen. Eine aktuelle Studie des bekannten Thinktanks „The Brookings Institution“ in Washington deutet an, wie stark allein diese beiden besonders prominenten Plattformen die Wirtschaft bereits umwälzen: Seit ihrem Start ist die Zahl der nach Auftrag bezahlten Arbeitskräfte in den jeweiligen Branchen stark gewachsen. In der Zimmervermietung stieg sie seit 2010 um 17 Prozent, während die Zahl der klassischen Hotel- oder Hostel-Angestellten nur um 7 Prozent stieg. Im Transportbereich wuchs die Zahl der freien Fahrer um 69 Prozent, die der Angestellten dagegen nur um 17 Prozent.

Für Deutschland hat eine Gewerkschaftsuntersuchung kürzlich ermittelt, dass 1,2 Millionen Menschen mindestens die Hälfte – aber weniger als 100 Prozent – ihres Einkommens in der Plattform-Wirtschaft erzielen, 150.000 Menschen bestreiten ihren kompletten Verdienst mit Gig-Arbeit. Es könnten schnell mehr werden, vor allem in Krisenzeiten, meint Nadine Müller, die das Thema bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi betreut. „Und dann hätten wir das Problem der Zunahme prekärer Arbeitsbedingungen“, sorgt sie sich. 

...bei denen es allerdings meist auch nur Kleinstgehälter zu verdienen gibt

Ist das so? Steht die Gig-Wirtschaft für Ausbeutung, schlechte Bezahlung und neue Unsicherheiten? Oder wie die Plattformbetreiber behaupten: für Chancen und mehr Selbstbestimmung darüber, wann, wie und für wen wir arbeiten? Ich will es ausprobieren. Also jobbe ich von unterwegs per App, bewerbe mich als Fahrer bei einem Lieferservice – und erledige Aufträge im Heer anonymer Internettexter.

job zu verschenken

Bernd Kramer beim schreiben (Foto: Michael Kohls)

Für seinen ersten „Gig“ brauchte unser Autor seine Wohnung nicht zu verlassen, sollte dafür aber kräftig in die Tasten hauen. Das Foto lässt erahnen: Es klappte nur mäßig

(Foto: Michael Kohls)

Job Nummer eins – Produkte bejubeln – bringt selbst Autoren ins Schwitzen

Für den Luxusshop soll ich über Fliegeruhren schreiben. Ich trage keine Armbanduhr mehr, seit die letzte, die es als Geschenk zu einem Zeitungsabo dazugab, stehengeblieben ist und in der Schublade verschwand. Was genau sind Fliegeruhren? Wikipedia hilft mir. Kurz gesagt: Es handelt sich um Armbanduhren, die ein wenig wie die Armaturen in einem Flugzeugcockpit aussehen. Ich tippe in die Textmaske von CrowdGuru: „Fliegeruhren sind Luxusuhren der besonderen Klasse.“ Ein guter Anfang, finde ich, und schwurble munter weiter, bis mir die Puste ausgeht. Aber da habe ich gerade einmal 41 Wörter zusammen. Laut Auftrag fehlen mir noch 259 Wörter. Ich wechsle in meinem Browser hin und her, von Wikipedia zu CrowdGuru und wieder zurück, und schleppe mich so ins Ziel. Letzter Klick, abgeben. 

Aber sofort ploppt eine Meldung auf: Ich hätte die Schlagwörter nicht wie gewünscht eingebaut. „Fliegeruhr“ dürfe im Text nur dreimal vorkommen. Aktuell steht der Zähler bei acht. Ich formuliere mühselig um: edler Zeitanzeiger im Technik-Chic, der exklusive Schmuck am Handgelenk des mondänen Herrn. Das Gefrickel am Lob auf die Fliegeruhr hat mich eine Stunde gekostet. Auf meinem Konto steht: „Verdienst: 5 Euro.“

Mechanical Turk

Gegründet 2005, USA 

Amazons Dienst „Mechanical Turk“ ist so etwas wie die Mutter aller Crowdworking-Dienste – also jener Plattformen, die Kleinstjobs vermitteln, die man am heimischen Rechner erledigen kann: Bilder verschlagworten, Produkttexte schreiben, Telefonnummern recherchieren, Übersetzungen. Vergleichbare Plattformen in Deutschland sind CrowdGuru, Clickworker oder das sich speziell an Studenten richtende Portal Mylittlejob. Der Computerwissenschaftler Jaron Lanier kritisiert, die Optik und Technik von Crowd-Diensten wie „Mechanical Turk“ wiege Auftraggeber in der Illusion, sie ließen die Arbeit vollautomatisch von Algorithmen erledigen – die Menschen dahinter wirkten wie Softwarekomponenten, nicht wie Arbeiter, die man ordentlich bezahlen müsse. Tatsächlich lehnt sich der Unternehmensname genau an dieses Bild an: „Mechanical Turk“ bezeichnet einen vermeintlichen Schachroboter aus dem 18. Jahrhundert: In Wirklichkeit steckte aber ein menschlicher Spieler in der Konstruktion des „Schachtürken“ und steuerte die Figuren über einen Mechanismus. Amazon hat seinen Dienst gestartet, um Dienste erledigen zu lassen, für die Software heute noch zu schwach ist – so wie einst fürs Schachspielen.

Immerhin: An den Job bin ich ziemlich leicht herangekommen. Ich musste nicht umziehen. Ich musste nicht einmal meine Wohnung verlassen. Keine Akquise betreiben, mich nicht in stressigen Bewerbungsverfahren grillen lassen. Es reichte, sich in einem Multiple-Choice-Test mit Fragen zur Rechtschreibung zu „gurufizieren“, wie es hier so lässig heißt. Für Experten wie den Wirtschaftsinformatik-Professor Jan Marco Leimeister von der Uni Kassel liegt in der schnellen Verfügbarkeit die große Chance der neuen Arbeit: Sie fügt sich ideal in die Lücken, die sich in modernen Erwerbsbiografien auftun. Arbeitsverträge sind immer häufiger befristet, vor allem für junge Berufseinsteiger – mit unkomplizierten Crowd-Aufträgen lässt sich die Zeit zwischen den Anstellungen überbrücken. Immer mehr  Menschen arbeiten in Teilzeit – mit kleinen Digitaljobs können sie ihr Gehalt aufstocken. Aber könnte man wirklich davon leben?

Job Nummer zwei – eine Baustelle kontrollieren – wirft drängende Fragen auf

Meinen nächsten Arbeitgeber lade ich mir aufs Handy. Er heißt „AppJobber“ und will mich zu Mikroaufgaben lotsen, die ich wie nebenbei in meiner Nachbarschaft erledigen kann. Oder wo auch immer ich gerade unterwegs bin. Zum Beispiel Preise im nächsten Supermarkt kontrollieren, während man sowieso gerade einkauft. Oder eben schnell überprüfen, ob ein Werbeplakat hängt, während man mit vollgepackten Taschen nach Hause trottet. „Jobben war noch nie so einfach“, verspricht die App. Es war aber auch selten so wunderlich. 

In den Nutzungsbedingungen, die sich beim ersten Start öffnen, stehen Sätze, die mich stutzig machen. „Bringe dich zur Erledigung eines Jobs niemals in Gefahr“, warnt „AppJobber“ mich. Oder: „Führe niemals illegale Tätigkeiten aus, auch wenn die Jobbeschreibung das verlangen sollte.“ Sollte nicht mein neuer Arbeitgeber dafür garantieren, dass alles halbwegs sicher und mit rechten Dingen zugeht?

 

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Smartphone mit Sicherheitswarnung (Foto: Michael Kohls)

Der Gig in der Nachbarschaft fühlt sich ein bisschen nach digitaler Schnitzeljagd à la Pokèmon an. Wäre da nicht die Warnung vor illegalen Geschäften

(Foto: Michael Kohls)

Ich tippe auf einen der grünen Marker in der Umgebungskarte. Ein sogenannter Baustellen-Check wird verlangt, in 642 Meter Entfernung, die Straße ist aufgeführt, Hausnummer 200.

Doch an der angegebenen Adresse finde ich nichts, was nur ansatzweise wie eine Baustelle aussieht. Keinen Betonmischer, kein Baugerüst. Nur ein allem Anschein nach unsaniertes Gebäude mit einem italienischen Restaurant im Erdgeschoss. Bin ich schon wieder arbeitslos, ehe ich meinen Dienst richtig angetreten habe? „Baustelle befindet sich nicht immer genau bei dem Marker“, klärt mich die App auf. „Im Zweifel die Straße komplett ablaufen.“

Unter anderem: „Ist das die Baustelle, die ich suche?“

Ich finde dann tatsächlich eine Baustelle, 50 Meter weiter, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, eine weite Fläche hinter einem hohen Zaun, ein Bagger, ein Erdaushub, ein grauer Bürocontainer, ein paar verstreute Arbeiter in leuchtend gelben Westen. „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses (53 WE) mit Tiefgarage“ steht in der Aufgabenbeschreibung der App. Auf dem Schild steht dagegen: „Raum für Familien, 31 Wohnungen“. Von einer Tiefgarage ist nirgends die Rede. Ist das die Baustelle, die ich suche?

 

Ich tue einfach mal so und fotografiere. Die App will, dass ich den Punkt in der Satellitenaufnahme so verschiebe, dass sie metergenau meinem Standort entspricht. Ich soll den Pfeil antippen, der die Blickrichtung angibt, aus der heraus ich mein Foto gemacht habe. Ich soll zwei weitere Bilder aus anderen Perspektiven aufnehmen. Die App bittet mich um die Angabe der korrigierten Adresse. Woher weiß ich, welche Hausnummer ein Haus trägt, das es noch nicht gibt? Am Gebäude rechts steht 185, neben der Tür am Haus links die Nummer 169. Ich tippe: 172. Die App fragt mich, wie der Architekt heißt. Und außerdem fragt sie mich: „Wie lautet der Name/Firma des Bauherrn/Investors?“

Aber auch: „Was mache ich hier eigentlich?“

Und ich frage mich: Wer will diese Dinge eigentlich so genau wissen? Lässt hier ein dubioser Konkurrent anonym spionieren? Will ein Spekulant mit den Informationen die Wohnungspreise in die Höhe treiben? Plant irgendwer eine nächtliche Sabotageaktion und braucht dafür ein paar frische Angaben vom Ort? Was mache ich hier eigentlich?

Bernd Kramer fotografiert eine Baustelle (Foto: Michael Kohls)

Als digitaler Tagelöhner kommt man mitunter ganz schön rum: Hier fotografiert unser Autor eine Baustelle. Warum und für wen – weiß er nicht so genau

(Foto: Michael Kohls)

Und vor allem frage ich mich: Ist das, was ich hier mache, wirklich Arbeit? Was sind die Kriterien, nach denen sich entscheidet, für welche Tätigkeit die Regeln der Arbeitswelt  wie Kündigungsschutz, Krankenversicherung oder Lohnuntergrenzen gelten sollten – und was vielleicht einfach nur eine Art Freizeitgestaltung mit Aufwandsentschädigung ist?

Die Frage stellt sich an vielen Stellen der Gig-Wirtschaft, vor allem da, wo das Teilen ökonomisiert wird. Wenn Privatleute über Airbnb ihr Zimmer Touristen überlassen, sind sie dann einfach nur eine etwas formellere Weiterentwicklung der Couchsurfer, die den Backpackern ihr Sofa gegen eine Flasche Wein überließen? Oder schon kleine Hoteliers mit allen Rechten und Pflichten? Ist Uber bloß so etwas wie eine neue Mitfahrbörse oder schon ein internationales Taxiunternehmen?

Ab wann kann man eine Tätigkeit als Arbeit bezeichnen...

Das Baustellenfotografieren fühlt sich für mich jedenfalls eher an wie eine Schnitzeljagd, bei der es etwas zu gewinnen gibt. Wie „Pokémon Go“ mit Taschengeld, weil zufällig irgendjemand von meinem Hobby profitieren kann. Später fällt mir auf: AppJobber spricht nicht von Honorar, sondern nur von einer „Belohnung“. Für diese Baustelle: ein Euro.

Für Angestellte gibt es in Deutschland seit 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn, aktuell liegt er bei 8,84 Euro in der Stunde. Niemand sollte weniger bekommen. Aber für Gig-Arbeiter ohne festen Arbeitsvertrag gilt die Regelung nicht. Eine Sprecherin von AppJobber erklärt mir, die Bezahlung sei „immer angemessen im Verhältnis zum Aufwand“. Und rechnet vor: Die Ein-Euro-Jobs würden ja nur maximal fünf Minuten dauern, was auf die Stunde hochgerechnet immerhin einem Honorar von 12 Euro entspreche. Mag hinkommen. Wenn man nicht gerade lange nach der Baustelle suchen muss.

...und welche Regeln sollten für sie gelten?

Auf der Internetseite von CrowdGuru heißt es, die Mitarbeiter würden bei jedem Job zunächst intern testen, wie lange die Bearbeitung dauert. Danach richte sich das festgesetzte Honorar. Aber mit welchem Stundenlohn kalkuliert das Unternehmen? Als ich CrowdGuru-Geschäftsführer Hans Speidel später von meinen mickrigen 5 Euro Verdienst fürs Anpreisen der Fliegeruhr berichte, schiebt er es auf mangelnde Übung. „Wie bei jeder Arbeit benötigt es eine gewisse Einarbeitungszeit, nicht immer geht es auf Anhieb leicht von der Hand“, sagt er. Bei „durchschnittlicher Arbeitsgeschwindigkeit“ könne das Honorar allerdings „deutlich über Mindestlohn liegen“. Konkreter wird er nicht.

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crowd guru (Foto: Michael Kohls)

Laptop auf, bevor der Morgen graut: „Wenn man die guten Jobs will, muss man schnell sein“, sagt Diana Rönisch, die von den Kleinstjobs lebt

(Foto: Michael Kohls)

Gewerkschaften sind skeptisch: „Bei den Mini-Aufträgen – auch Clickworking genannt – sind die Stundenlöhne auf keinen Fall ausreichend“, meint Expertin Nadine Müller von Verdi. „Es ist schwierig, auf ein Einkommen zu kommen, das über dem Mindestlohn liegt.“ 

Für viele sind „Gigs“ nur Gelegenheits- oder Nebenjobs

 

Der Forscher Jan Marco Leimeister hat vor einigen Monaten eine der ersten Untersuchungen in Deutschland über die Menschen gemacht, die auf Kleinjob-Portalen wie CrowdGuru arbeiten. Wirklich repräsentativ ist sie wohl nicht, aber dennoch aufschlussreich: Von 248 befragten Crowdworkern kommt die Hälfte mit ihrer Tätigkeit auf einen Nettoverdienst von 200 Euro im Monat. 78,8 Prozent der Befragten gaben an, dass der Job für sie nur eine Nebentätigkeit ist; ihr Haupteinkommen erwirtschaften sie anderswo. Damit können auch die Gig-Firmen argumentieren: Ihre Jobs seien nicht dafür gedacht, von ihnen zu leben. Wer es trotzdem versucht, ist eben selbst schuld.

Diana Rönisch, 38 Jahre, versucht, aus der Not heraus, genau das.

Ursprünglich hat sie als Fleischereifachverkäuferin gearbeitet, sie habe den Beruf gerne gemacht, sagt sie, die Lehre damals sogar als Bezirksbeste abgeschlossen. Aber dann wurde sie schwanger, und als sie anschließend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte, ging es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht. Sie verlor ihren Job.

Rönisch lebt in Waldheim, eine Stadt in Mittelsachsen mit gerade einmal 9.000 Einwohnern. Mit zwei kleinen Kindern hätte sie nur eine Halbtagsstelle machen können, aber die war schwer zu finden in dem kleinen Ort. Ein Auto, um in einer anderen Gemeinde zu arbeiten, hätte sie sich erst kaufen müssen, was wiederum zu teuer bei einem Teilzeitgehalt gewesen wäre. Das Arbeitsamt war ratlos. Schwer vermittelbar, attestierte ihr Sachbearbeiter.

Airbnb

Gegründet 2008, USA

Airbnb vermittelt gegen Provision Privatunterkünfte – so die Idee. Inzwischen aber müssen die Reisenden längst nicht mehr auf Luftmatratzen nächtigen, wie es der Firmenname nahelegt. In beliebten Vierteln sollen im großen Stil Wohnungen zu Touristenherbergen verwandelt worden sein – so sehr, dass manch eine Stadt rabiat eingriff. In Berlin etwa ist es seit Mai 2014 untersagt, ganze Wohnungen ohne behördliche Genehmigung an Feriengäste zu vermieten. Nutzer müssen sich bei Airbnb verifizieren, zum Beispiel mit ihrer E-Mail-Adresse oder ihrem Facebook-Profil. Hat man bei dem sozialen Netzwerk zu wenig Freunde, kann es Berichten zufolge schon mal vorkommen, dass Airbnb um ein Video bittet, mit dem es die Identität eines Nutzers prüft. 

„Da habe ich angefangen, im Internet nach Jobs zu suchen, die man von zu Hause aus erledigen kann“, sagt sie. Erst sah sie sich Werbeclips an, für ein paar Cent, dann begann sie auf Crowdworking-Plattformen Texte zu verfassen, so wie ich nun. Geschrieben hat sie schon immer gern. Warum also nicht?

Diana Rönischs‘ Arbeitstag beginnt um sechs Uhr morgens, dann schaltet sie ihren Computer ein und schaut, welche neuen Jobs auf den Portalen angeboten werden. Ausschlafen würde kosten: „Wenn man die guten Jobs will, muss man schnell sein“, sagt sie. Sonst haben andere sie.

...wer von den Kleinstjobs leben will, muss sich nicht nur richtig ins Zeug legen, sondern auch sehr stressresistent sein

Wenn es gut läuft, kommt Diana Rönisch so auf 800 Euro im Monat. Wenn es nicht so gut läuft, sind es auch mal nur 300 Euro. „Immerhin liege ich niemandem auf der Tasche“, sagt sie.

Dafür hängt sie umso mehr von den Kleinjobportalen ab. Das zeigt der Blick auf einen Auszug ihres Benutzerkontos: „0,00 EUR“ steht da hinter einer ganzen Reihe von Aufgaben. „Es kommt immer wieder vor, dass die Plattformen Aufträge ablehnen, manchmal ziemlich willkürlich“, sagt Rönisch. „Dann hat man umsonst gearbeitet und muss das hinnehmen.“

Die Macht der Portale lerne auch ich ziemlich schnell kennen.

Ich habe mich entschieden, dass mir meine Arbeit endlich etwas mehr einbringen soll als ein Honorar unter dem Mindestlohn. In der Liste bei CrowdGuru finde ich den folgenden Auftrag: „Unternehmenstexte, ca. 1200 Wörter, 19 Euro“. Klingt gut.

Bernd Kramer beim schreiben (Foto: Michael Kohls)

Städte beschreiben, vom heimischen Sofa aus – gut, dass Fremdenverkehrsämter Websites haben

(Foto: Michael Kohls)

Die Autovermietung Sixt wünscht kleine Artikel über Städte: Sehenswürdigkeiten, Verkehrsinfo, der Service in den Sixt-Filialen. „Sixt hat sich die Mühe gemacht und ein sehr ausführliches Briefing verfasst“, schreibt CrowdGuru.

Für seine Leistung bei Job Nummer drei – über Rostock schwärmen – kassiert unser Autor eine Schelte...

Ausführlich ist eine Untertreibung. Die Wunschliste hat eine epische Länge. Man dürfe keine Konkurrenzfirmen nennen, steht darin. Es dürften aus technischen Gründen keine Ausrufezeichen, Doppelpunkte, Anführungszeichen vorkommen. Der Zusatzservice soll nicht so benannt werden, wie es jeder normale Mensch im Alltag täte, sondern so, dass kein potenzieller Kunde abgeschreckt wird: „NIEMALS von  ‚Versicherung‘ sprechen, NUR von Schutz, also zum Beispiel: bei Sixt können Sie einen Vollkaskoschutz in Anspruch nehmen.“ Ich brauche allein eine knappe Viertelstunde, um die Anforderungen zu studieren und so gut wie möglich zu verinnerlichen.

Die Stadt, über die ich schreiben soll, heißt Rostock. Bestimmt ist es schön dort, aber ich verbinde mit Rostock so viel persönliche Erfahrung wie mit Fliegeruhren. Zum Glück helfen die Internetseiten des Fremdenverkehrsamtes. Ich versuche mit so großer Begeisterung zu schreiben, als wäre ich ein pensionierter Heimatkundelehrer, der jeden Sonntag mit hochgehaltenem Regenschirm Reisegruppen zu den Sehenswürdigkeiten lotst. Aber ich merke sehr bald: So schnell sind die versprochenen 19 Euro bei einer Bezahlung von 1,5 Cent pro Wort keineswegs beisammen. Nach 101 Wörtern steht die Anzeige bei 1,52 Euro. Nach einer Stunde bei 5,83 Euro. Nach zwei Stunden bei 12,81 Euro. Mein Stundenlohn liegt jetzt also 2,44 Euro unter dem Mindestlohn. Diese Arbeit fühlt sich so mühselig an, als wollte man es zur Million bringen, indem man kleine Münzen in ein Sparschwein wirft. Wenig später schickt CrowdGuru mir eine Mail: „Der Text war zu fehlerhaft, ich muss ihn daher leider ablehnen. Bitte orientiere dich am Briefing.“ Was ich ja versucht habe, aber bei all den verbotenen Satzzeichen und verlangten Beschönigungsformeln ist es eben schwer, den Überblick zu behalten. Ich ärgere mich – und logge mich schnell ein. Die 12,81 Euro sind zwar noch auf meinem Konto. Immerhin. Im Hilfebereich ist aber zu lesen, dass Mails wie diese mir auf Dauer gefährlich werden können: Wenn ich mich nicht verbessere oder wiederholt das Briefing missachten sollte, kann ich gesperrt werden. 

...und merkt bald: er ist nicht der Einzige

Im Forum von CrowdGuru finde ich einen Beitrag von „Emm“, gepostet am 31.01.2014, 11.15 Uhr. „Ich bin hier seit wahrscheinlich 1 ½ Jahren angemeldet und arbeite seit einem guten halben Jahr wirklich intensiv an Jobs“, berichtet „Emm“. Dann sei er (oder sie) „ohne Verwarnung für alle Textjobs gesperrt“ worden. „Ich bin Freiberufler und verdiente hier quasi meine wirklich wenigen Brötchen. Nach so langer Zeit und reichlich geschriebenen Texten hofft man ja auch, dass man nicht einfach mal fristlos vor die Tür gesetzt wird.“ Die Sache gehe „Emm“ sehr nahe: „Guru hat doch eine gewisse Verantwortung als Arbeitgeber.“

Hat es?

Viele der Unternehmen in der Plattform-Ökonomie schreiben in ihren Geschäftsbedingungen, dass sie sich nur als eine Art moderner Arbeitsvermittler verstehen, als Technologiefirma mit einem mehr oder weniger ausgefeilten Zuteilungsmechanismus, der Angebot und Nachfrage zusammenbringt – aber darüber hinaus nichts garantiert und für nichts haftet. Das Unternehmen AppJobber, für das ich die Baustelle fotografiert habe, stellt in seinen Geschäftsbedingungen klar, dass es die Job-Inserate selbst nicht prüft. „Das Verhältnis zwischen Auftragsnehmer und Plattformbetreiber begründet keine Partnerschaft, keine Organisation, kein Gemeinschaftsunternehmen oder kein Angestelltenverhältnis“, ist dort außerdem zu lesen. „Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Erbringung der definierten Aufgabe in alleiniger Verantwortung.“ Bei CrowdGuru heißt es gleich in der Begrüßungsnachricht: „Alle Gurus arbeiten auf selbständiger Basis, es gibt keine Anstellung bei CrowdGuru.“

Helpling

Gegründet 2014, Deutschland

Das Berliner Start-up Helpling vermittelt selbstständige Putzkräfte. Pro Stunde verdienen sie nach Angaben des Unternehmens ab 12,90 Euro, müssen davon aber noch eine Betriebshaftpflichtversicherung, Steuern und Kranken- sowie Pflegeversicherung zahlen. Damit landen sie mitunter bei einem Lohn, der unter dem von festangestellten Gebäudereinigern liegt. Kunden beschwerten sich, dass sie immer wieder versetzt wurden. Mitbewerber Book A Tiger (BAT Household Services GmbH), ebenfalls aus Berlin, änderte daher seine Strategie und stellt die Reinigungskräfte seit kurzem fest an. Bei Helpling sollen Ratings das Problem lösen: Wer nie zum Putzen kommt, riskiert eine schlechte Kundenbewertung und damit sein Geschäft. Auch Helpling-Mitgründer Benedikt Franke lässt seine Wohnung von einer Helpling-Putzkraft reinigen. 

Wenn von Selbstständigen die Rede ist, denkt man als Erstes an Menschen, die Unternehmen führen und selbst Mitarbeiter beschäftigen. Sie galten lange als die Starken in der Wirtschaft, von denen andere abhängig sind und die deswegen selbst nicht so sehr geschützt werden müssen. Aber inzwischen sind die Selbstständigen längst nicht mehr nur gutverdienende Firmenpatriarchen mit Zigarre im Mund. 3,7 Millionen Menschen waren 2015 selbstständig, rund zehn Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. Darunter fallen fast zwei Millionen Solo-Selbstständige, also Unternehmer, die ihr einziger Angestellter bleiben und nicht unbedingt viel verdienen. 

Bei Festangestellten muss der Arbeitgeber die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung mitfinanzieren. Lässt eine Firma Aufträge von Selbstständigen erledigen, statt dafür Mitarbeiter einzustellen, spart sie sich die Sozialversicherungskosten. Und die schlecht verdienenden Ein-Mann-Unternehmer sparen sie sich mitunter, wo es möglich ist auch, notgedrungen. Bei der Rente (für die es anders als bei der Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige vieler Berufsgruppen keine Versicherungspflicht gibt) zahlt laut der Untersuchung von Jan Marco Leimeister rund die Hälfte der Solo-Selbstständigen Crowdworker nicht in eine staatliche oder private Versicherung ein.

Die Gig-Wirtschaft verwandelt auch Leute zu Quasi-Unternehmern, die man bisher nie dort verorten würde. Zum Beispiel Reinigungskräfte, die als Selbstständige über Plattformen wie Helpling gebucht werden. Oder Essenskuriere, die nicht mehr bei einer Pizzeria angestellt sind, sondern mit Gewerbeschein für verschiedene Restaurants Lieferungen ausfahren, koordiniert über eine Bestell-App.

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Deliveroo (Foto: Michael Kohls)

Je mehr Deliveroo-Bestellungen ein Fahrer ausliefert, desto höher sein Stundenlohn. Die beliebtesten Schichten bei den Radlern: Freitag- und Samstagabend

(Foto: Michael Kohls)

Für so einen Job habe ich mich ebenfalls beworben, und zwar beim britischen Lieferdienst-Start-up Deliveroo, das gerade auf den deutschen Markt drängt. Mein vierter Versuch als Gig-Jobber. „Wir freuen uns, dass du Teil unserer Rider Community werden möchtest“, steht in der Einladung zur Probefahrt, die ich in meinem Posteingang finde. „Beweise unseren besten Kurieren, wie motiviert und geeignet du bist.“ Dann dürfe ich mich auf „flexible Arbeitszeiten“ freuen, „viel Solidarität“ und vor allem: „bezahlten Sport“.

Bei Job Nummer vier – Essen ausliefern – gibt es ein paar Euro mehr zu verdienen...

Ein Bürogebäude in der Hamburger Innenstadt, alles wirkt noch sehr unfertig und vorläufig. Deliveroo selbst steht nicht auf dem Klingelschild, ein Zettel an der Tür sagt: vierter Stock. Die Mitarbeiterin setzt mich in die Sofa-Ecke eines Großraumbüros, wo ich auf Lukas, den Fahrer, warten soll. Lukas ist ein großer, dünner Mann in meinem Alter, mit Radler-Leggings und einer kurzen Hose darüber, etwas luftig für die Temperaturen draußen. Er zeigt auf mich, ich nicke. Keine Befragung, keine stressige Motivationsprüfung, Lukas setzt sich und legt sein iPhone auf das Tischchen. „Also erst mal zur App.“

Hier sei zum Beispiel die Chatfunktion, um die Zentrale zu erreichen. „Falls mal ein Kunde unhappy ist.“ Die Kunden können übrigens, während sie auf ihr Essen warten, in Echtzeit verfolgen, wo die Fahrer gerade entlangradeln – Deliveroo natürlich auch. „Totale Überwachung“, sagt Lukas. Und lächelt abgeklärt. Alles Ironie. Oder auch nicht.

Wir warten. Dann vibriert sein Handy. Die nächste Bestellung. Die Karte zeigt den Weg zum Restaurant. „Wollen wir?“

 „Totale Überwachung“, sagt Lukas von Deliveroo über die Echtzeitverfolgung der Fahrer per App. Und lächelt abgeklärt. Alles Ironie. Oder auch nicht.

Ich habe Mühe, auf meinem ungeölten Damenrad mit der im dritten Gang eingerosteten Schaltung hinterherzuwackeln, verwinkelte Innenstadt, enge Straßen, Fußgänger überall, wieder eine rote Ampel. Lukas fährt drüber. Mir fällt ein, dass er eben auf dem Sofa etwas über rote Ampeln gesagt hat. Dass man sie ignorieren sollte. Oder dass man gerade das nicht tun dürfe. Ich weiß es nicht mehr.

Als Lukas die Lieferung in der Styroporkiste vorn auf seinem Sportfahrrad verstaut hat, wischt er einen türkisfarbenen Knopf in der App. Auf der Karte erscheint der Weg zum Kunden. Ein idiotensicherer Job sei das, sagt er. Aber – ehrlich – auch ein ziemlich öder.

Man ist bei Deliveroo nicht unbedingt gezwungen, als Selbstständiger zu arbeiten. Man kann auch einen Vertrag als Midijobber unterschreiben mit festem Stundenlohn. Die Entscheidung hängt davon ab, wie man persönlich kalkuliert. Als Selbstständiger, hatte mir die Frau von Deliveroo am Telefon erklärt, bekomme man 5 Euro pro Lieferung, plus Trinkgeld. Pro Stunde könne man zwei bis drei Lieferungen schaffen und auf die Art natürlich mehr verdienen als mit Vertrag, vor allem am Wochenende, freitagabends, samstagabends. Es sind die Schichten, um die sich die selbstständigen Fahrer allerdings auch alle reißen.

...wenn man viele Aufträge bekommt, starke Waden besitzt und rote Ampeln ignoriert

Nach der Probefahrt bin ich skeptisch. Drei Lieferungen pro Stunde? Machbar, vielleicht. Wenn wirklich so viele Aufträge über die App reinkommen, was niemand garantiert. Wenn man strampelt wie ein Hamster bei der Laufradolympiade. Wenn man rote Ampeln eher als unverbindliche Empfehlung begreift.

Uber

Gegründet 2009, USA

Uber bringt Fahrgäste und Fahrer über eine Smartphone-App zusammen – und bewegt sich irgendwo zwischen Mitfahrzentrale und Taxiunternehmen. Genau darin liegt zumindest in Deutschland das Problem: Privatfahrer dürfen hierzulande bezahlende Mitfahrer nur gegen eine Spritumlage mitnehmen, woran die Vermittlungsplattform wiederum nicht verdienen kann. Wer Fahrgäste für Geld kutschiert, braucht einen Personenbeförderungsschein. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Uber die Privatfahrervermittlung zunächst in einem Urteil im März 2015 und das OLG Frankfurt dann in einem Berufungsurteil im Juni 2016 untersagt – zumindest für jene, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen. Der Entscheidung vorangegangen waren Proteste von Taxiunternehmen, die sich durch die neue Konkurrenz bedroht sahen. In Großbritannien hat ein Arbeitsgericht im Oktober entschieden, dass Uber seine Fahrer nicht wie selbstständige Unternehmer behandeln darf.

Uber vermittelt aber nicht nur Autofahrten, sondern sammelt auch fleißig Daten. So hat das Unternehmen zum Beispiel ausgewertet, wie häufig Kunden nachts Hin- und bei Tagesanbruch Rückfahrten buchten – und daraus geschlossen, in welchen US-Städten es besonders viele One-Night-Stands gibt. An der Spitze steht angeblich Boston. 

In London ist im vergangenen August etwas Unerwartetes geschehen, als Deliveroo Hunderten Fahrern per Mail ein neues Bezahlmodell ankündigte, bei dem sie statt nach einem fixen Stundenlohn stärker pro Lieferung entlohnt werden sollten: Die Fahrer begannen zu streiken.

Sie organisierten einen Korso durch die Stadt, Roller hinter Roller, Fahrrad hinter Fahrrad, bis an die Firmenzentrale, wo sie einen Manager heraushupten. Man wolle mit jedem Einzelnen reden, der unzufrieden sei, versuchte der zu beschwichtigen. Die Menge brüllte ihn nieder. „No, no, no.“

Da wundert es nicht: Unter den „Gig-Arbeitern“ formiert sich erster Protest  

Wir wollen alle das gleiche, sagte einer der Fahrer. Einen Stundenlohn von 8 Pfund.

Am Ende verzichtete Deliveroo auf das neue Bezahlmodell. Obwohl es doch so sehr im Sinne der Fahrer sei, wie das Tech-Start-up behauptete: In anderen Bezirken, in denen das Unternehmen pro Auftrag bezahle, seien die Durchschnittsverdienste sogar gestiegen.

Es war einer der ersten großen Arbeitskämpfe der Gig-Economy, und viele Beobachter staunten, wie sehr die Fahrer zusammenhielten. Wie war ein Streik möglich in einer Wirtschaft, die das Einzelkämpfertum kultiviert?

Ihren Protestzug organisierten die Essenskuriere mit demselben Gerät, über das auch ihre Aufträge kommen: Sie trommelten ihre Kollegen per Kettennachricht über WhatsApp zusammen. Im Internet ließen sie Sympathisanten per Crowdfunding in die Streikkasse einzahlen; eine große Gewerkschaft, die ihnen den Ausfall bezahlte, gab es ja nicht.

Nach meinem Abstecher in die Gig-Wirtschaft macht mir der Erfolg der Fahrer Hoffnung. Man muss den Algorithmen der Plattform-Giganten nicht hilflos ausgeliefert sein. Man kann dafür sorgen, dass Selbstbestimmung mehr ist als nur ein Tarnbegriff für Ausbeutung, wenn man die Technik nutzt und sich zusammenschließt. Vielleicht zeigt das Londoner Beispiel auch, wie man die Gig-Economy im Kampf um faire Arbeitsbedingungen im Moment am besten schlagen kann: mit ihren eigenen Mitteln. 

Titelbild: Michael Kohls