Wenn man durch die Unterführung des Budapester Keleti-Bahnhofs geht, ist es kaum mehr vorstellbar, dass hier vor anderthalb Jahren noch Kinder spielten, Frauen und Männer warteten und ungarische Helfer Essen austeilten. Die wenigen Geflüchteten, die sich heute noch in Ungarn aufhalten – laut ungarischer Regierung leben in den Flüchtlingsunterkünften aktuell etwa 600 Menschen –, sind für die meisten Ungarn außerhalb ihrer Sichtweite. Geht es nach Orbáns Regierung, werden sie es bald für alle sein.

Am 28. März trat in Ungarn eine Gesetzesänderung in Kraft, die strengere Regelungen für den Umgang mit Asylsuchenden vorsieht. Von nun an werden alle Flüchtlinge, die einen Asylantrag eingereicht haben oder einreichen werden, in sogenannte Transitzonen an der Südgrenze zu Serbien gebracht. Dort müssen sie so lange bleiben, bis über ihre Asylanträge entschieden wird – was im Schnellverfahren 15 Tage, in manchen Fällen jedoch auch Monate in Anspruch nehmen kann. Verlassen dürfen die Flüchtlinge die Camps während dieser Zeit nicht. Einzige Ausnahme ist die Ausreise nach Serbien. Diese bedeutet aber automatisch den Verlust des Asylbewerberstatus in Ungarn.
 

Transitlager

Container werden aufgestellt

Der Fotograf László Mudra hat den Bau der Transitzonen in Ungarn dokumentiert. Schon vor der Gesetzesänderung wurden in den beiden Camps in Tompa und Röszke Flüchtlinge untergebracht. Nun wurden sie erweitert und mit Stacheldrahtzäunen gesichert

Im September 2015 verhängte die ungarische Regierung den Notstand – erst nur für bestimmte Komitate (so werden die regionalen Verwaltungseinheiten Ungarns genannt), später für das ganze Land. Auch zeitlich wurde der Notstand ausgeweitet: Er gilt bis auf Weiteres bis September dieses Jahres. Notstandsgesetze ermöglichen es einer Landesregierung in Ausnahmesituationen, zum Beispiel in Zeiten von Krieg oder Naturkatastrophen, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, zu denen sie normalerweise nicht befugt ist: etwa Häuser ohne richterliche Anordnung zu durchsuchen, Demonstrationen zu verbieten, die Presse zu kontrollieren oder eben wie im Falle Ungarns Flüchtlinge in geschlossenen Transitzonen unterzubringen. Bürgerrechtler kritisieren, dass durch die Regelungen – wie im Falle der Türkei nach dem Putschversuch gegen Präsident Erdoğan oder in Frankreich nach den Terroranschlägen in Paris – für mitunter lange Zeit schützenswerte Rechte beschnitten werden.









Eingerichtet wurden die zwei Transitzonen in den Grenzgemeinden Röszke und Tompa, in denen auch schon vor der Gesetzesänderung Flüchtlinge untergebracht waren. Die dortigen Camps wurden erweitert, mit 324 Containern bestückt und mit hohen Stacheldrahtzäunen gesichert. Vergangenen Mittwoch lud die ungarische Regierung Dutzende Medienvertreter nach Tompa ein, sich ein Bild davon zu machen, wie die Transitzonen ausgestattet sind: Neben den mit Stockbetten bestückten Wohncontainern waren zum Beispiel Sanitäranlagen zu besichtigen, ein Spielplatz und ein mit Teppichen ausgelegter Gebetsraum. Die rund 30 Bewohner des Camps konnten die Journalisten dagegen nicht antreffen oder befragen – sie wurden für die Zeit des Medienbesuchs in das zweite Camp gebracht. 

Die Regierung plant, die Umsiedlung der sich schon im Land befindenden Flüchtlinge Schritt für Schritt durchzuführen. Wer neu in Ungarn ankommt – die Anzahl an einreisenden Flüchtlingen wurde auf zehn pro Tag begrenzt –, kann nur noch in den Transitzonen einen Asylantrag stellen.

Bewachte Unterkünfte – oder Gefängnisse?

„Asyl zu beantragen ist ein grundlegendes Recht jedes Menschen. Dies zu sanktionieren verstößt gegen internationales Recht“, sagt Ernő Simon, Sprecher des UN-Flüchtlingskommissariats in Ungarn. Nur in sehr seltenen Fällen und als letztes Mittel wäre es hinzunehmen, Asylsuchende in Gewahrsam zu nehmen. Doch gab es neben den offenen Aufnahmezentren auch schon bisher bewachte Unterkünfte – oder „Gefängnisse“, wie die Flüchtlingshilfsorganisation MigSzol, die Migrant Solidarity Group of Hungary, sie bezeichnet. So konnte das ungarische Amt für Einwanderung und Asyl verfügen, dass Asylantragsteller, die unter dem Verdacht stehen, das Land vor Bearbeitung ihres Antrages zu verlassen, in Gewahrsam genommen werden. Auch die Polizei betreibt bewachte Flüchtlingsunterkünfte, in denen beispielsweise auf ihre Abschiebung Wartende festgehalten werden.

Abwarten und Tee trinken: Weil die Anzahl der einreisenden Flüchtlinge auf zehn pro Tag begrenzt ist, leben sehr viele Menschen in serbischen Zeltlagern an der Grenze zu Ungarn. Um warm zu bleiben, kochen sich die jungen Männer aus Afghanistan und Nepal, die auf diesen Fotos zu sehen sind, Heißgetränke und machen Lagerfeuer aus herumliegenden Holzstücken, Müll und alter Kleidung. Von Zeit zu Zeit bekommen sie Essenspakete aus Ungarn (großes Foto), die über die streng gesicherte Grenze gereicht werden 

Asylsuchende automatisch und pauschal wegzusperren, sagt UNHCR-Sprecher Simon, sei nicht akzeptabel. Selbst unbegleitete Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen in die geschlossenen Unterkünfte ziehen: „Als Privatperson und Vater von zwei kleinen Mädchen klingt das für mich absurd. Es muss bereits als Errungenschaft betrachtet werden, dass sich in den Transitzonen wohl auch Spielplätze befinden. ‚Gefängnisspielplatz‘ – klingt das nicht unmöglich?“ Die Neuregelung ist laut Simon ein riesiger Rückschritt, der keine Probleme löse. Im Gegenteil: Im schlimmsten Fall könnte sie nicht nur das Geschäft von Schmugglern anregen, sondern auch Menschen- und Organhandel befördern. Für Kinder könnte innerhalb der Transitzonen das Risiko steigen, Opfer von sexueller Ausbeutung zu werden. Und durch den Mangel an psychologischer Unterstützung während der Inhaftierung wären Kinder später womöglich besonders gefährdet, in die Gewalt von Menschenhändlern zu geraten.

Bisher wurden unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren in der Kinder- und Jugendeinrichtung in Fót nördlich von Budapest untergebracht. Dort hatten die jungen Asylbewerber die Möglichkeit auf Schulbildung und bis zum Abend freien Ausgang. Wie auch viele andere NGOs und Menschenrechtsorganisationen ist Simon besonders um die Betreuung Minderjähriger besorgt: „Wir wissen nicht einmal, ob für die teils traumatisierten, ungeschützten Kinder qualifiziertes Personal und Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen.“

Ernő Simon

Ernő Simon, Sprecher des UN-Flüchtlingshochkommissariats in Ungarn

Ernő Simon, Sprecher des UN-Flüchtlingshochkommissariats in Ungarn

Hoffnung macht Simon und den Mitarbeitern anderer Menschenrechtsorganisationen aktuell nur ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom 27. März, der zum Präzedenzfall werden könnte: Acht unbegleitete Teenager, die bisher in Fót bei Budapest untergebracht wurden, und eine schwangere Frau dürfen vorerst nicht in die Transitzone verlagert werden. Sie alle werden von der ungarischen NGO Helsinki Komitee unterstützt, die auf Völker- und Menschenrechte spezialisiert ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legte Orbáns Regierung außerdem eine Liste von Fragen vor, die sie bis zum 10. April zu beantworten hat. Damit soll die Rechtmäßigkeit der Umsiedlungen geklärt und eruiert werden, welche Bedingungen in den Containerdörfern herrschen. Orbáns Regierung argumentiert unterdessen, dass sie mit dem strengeren Gesetz sowohl die eigenen, als auch die EU-Außengrenzen schütze und somit rechtmäßig handele.