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Die ethische Unruhe des Rechts

Was unser Grundgesetz zur Moral sagt

23.1.2006 | Anne Haeming | Kommentar schreiben | Artikel drucken

Punkt Mitternacht traten sie in Kraft, damals am 24. Mai 1949. 141 Artikel. Unser Grundgesetz, die Verfassung. Nun beginne ein "neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes", hatte Konrad Adenauer am Vortag verkündet, die Bach'sche "Orgelfantasie" in G-moll sorgte nach der Abstimmung für die entsprechende feierliche Stimmung.

Seither gilt das Grundgesetz als ein deutsches Heiligtum, es hat aber auch international Karriere gemacht. Allen voran Artikel 1. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist mittlerweile fest integriert in Verfassungstexte anderer Länder und in die UN-Menschenrechtserklärung. Dieser Passus steht an erster Stelle der deutschen Verfassung und ist gleichzeitig der Auftakt der 19 Grundrechte. Das Grundgesetz "bewahrt die Werte, die für uns unverzichtbar sind", schreibt Bundespräsident Horst Köhler in seinem Geleitwort zur aktuellen Ausgabe des Grundgesetzes.

Unverzichtbare Werte? Sagen uns Grundgesetz und Grundrechte wirklich, was gut ist und was nicht? Wer ist "uns"? Und was ist eigentlich die Moral des Grundgesetzes?

Hehres Gedankenexperiment

Zunächst einmal regelt das Grundgesetz das Miteinander von Staat und Gesellschaft, mehr nicht. Die Artikel definieren, welche Rechte die Bürgerinnen und Bürger haben - und welche Pflichten. Die Achtung der Menschenwürde in Artikel 1, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 und der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 sind ein ziemlich bombastischer Einstieg: ein Leben in Frieden und Fairness, so die hehre Vorstellung der Mütter und Väter des Grundgesetzes. "Das Grundgesetz lässt sich so verstehen, als ob es aus einem Vertrag zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hervorgegangen sei", meint Nico Scarano, politischer Philosoph an der Universität Tübingen. "Ein solcher Gesellschaftsvertrag ist natürlich im Sinne eines Gedankenexperiments aufzufassen. Es ist insofern also ein philosophisches Hilfsmittel: So lässt sich die Frage beantworten, durch welche Normen das Zusammenleben geregelt werden kann."

Regeln, die alle akzeptieren können, das ist letztlich nichts anderes als das Konzept von Immanuel Kants kategorischem Imperativ. "Kants kategorischer Imperativ versucht die Frage zu beantworten, welche Regeln aus moralischer Perspektive gefordert sind. Es sind diejenigen, denen alle gleichermaßen zustimmen können. Aber", fügt Scarano hinzu, "Kant bezieht sich auf alles: nicht lügen, nicht ehebrechen und so weiter. So weit geht das Grundgesetz selbstverständlich nicht."

Aber wer entscheidet, welche moralischen Regeln in der Verfassung stehen sollen und welche nicht? Jeder habe schließlich eine eigene Vorstellung von Moral, führt Scarano aus. "Da jeder seine eigenen Lebenspläne und seine eigene Moralvorstellung hat, wäre es nicht akzeptabel, wenn der Staat jeden Bereich des Handelns sanktionieren würde. Das würde das Wesen des demokratischen Verfassungsstaates ad absurdum führen - dann hätten wir einen Zwangsstaat." Mit einer verordneten Moral.

Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich schließlich dadurch aus, dass sie unterschiedliche Moralvorstellungen akzeptiert. "Allerdings muss ein Rahmen abgesteckt werden, der das Zusammenleben sichert", erklärt Scarano. "Das große Gewicht auf den Menschenrechten zeigt, dass auch die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes dies so gesehen haben." Die Institutionalisierung von Menschenrechten sei ein zentraler Punkt der politischen Philosophie, erklärt er. Von großer Bedeutung sei dabei vor allem ein Charakteristikum des Grundgesetzes: "Es lässt Raum für Interpretationen - und ist auf diese auch angewiesen."

Gestrichen, verändert, hinzugefügt

Das ist besonders wichtig, weil sich seit 1949 einiges verändert hat: die Gesellschaft und ihre Moralvorstellungen, die Rechtsprechung - und das Grundgesetz selbst. "Der Wandel ist historisch", bestätigt der Soziologe Hauke Brunkhorst von der Universität Flensburg. Demokratie, Folter, Menschenrechte, das sind seine Themen.

Das Grundgesetz in seiner Reinform existierte eigentlich nur gut zwei Jahre. Seither folgte eine Änderung der anderen, Passagen wurden gestrichen, verändert, hinzugefügt. Viel diskutiert: Artikel 16. "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", stand da ursprünglich. Am 28. Juni 1993 wurde dieser Satz gestrichen und an den Anfang eines neuen Unterartikels gestellt, 16a. "Nach 16a, Absatz eins kommen lauter Einschränkungen. Im Prinzip steht da jetzt: Alle Menschen genießen kein Asylrecht", meint Brunkhorst. "Eigentlich ein großer Skandal. Die Politiker hätten den Mut haben müssen, ihn ganz zu streichen." Aber, ergänzt er, fairerweise müsse man auch sehen, dass andere Veränderungen durchaus positiv seien und ganz andere Werte vermitteln: etwa, dass der Staat die Gleichstellung von Mann und Frau fördere und niemand "wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" dürfe, wie Artikel 3 seit 1994 verkündet.

Die offenen Fragen

Generell findet Brunkhorst die Wertedebatte ziemlich unerquicklich: "Man sollte nicht so viel Moral ins Grundgesetz reinpacken." Das Besondere am Grundgesetz ist und bleibt, dass es vieles offen lässt. So auch Fragen wie: Warum ist das Wahlrecht kein Grundrecht? Enthält die Verfassung ein Recht auf Arbeit? Wieso gelten manche Artikel nur für Staatsbürger/innen? Und wieso klaffen der Anspruch des Grundgesetzes und die Realität auseinander? Es ist ein Angebot, das Debatten über unverzichtbare Werte und Moralvorstellungen geradezu zu provozieren scheint. Gunter Durig, der große Kommentator des Grundgesetzes, wusste um das Potenzial des Interpretationsspielraums. Er vertraute auf die moralische Kraft der Grundrechte: Für ihn waren sie die "ethische Unruhe" des Rechts.

Anne Haeming ist fluter-Volontärin der Bundeszentrale für politische Bildung.


www.documentarchiv.de
Originalversion des Grundgesetzes von 1949

www.bpb.de
Kommentar zum Grundgesetz

www.gg19.de
Filmprojekt über die Grundrechte




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