Taybet ist 21 und studiert Chemie. Danach, so sagt sie, würde sie gern promovieren. Aber so einfach ist das für sie nicht, denn Taybet kam mit ihrer Familie vor elf Jahren aus Kurdistan nach Deutschland. Seitdem ist sie hier als Asylbewerberin "geduldet", dass heißt, die Abschiebung in ihr Heimatland wird immer weiter ausgesetzt. Sie muss sich laut "Residenzpflicht" im Bundesland Berlin aufhalten.
Seinen Anfang fand die Debatte über ein neues Zuwanderungsgesetz im Februar 2000 als Bundeskanzler Gerhard Schröder die "Green Card" für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einführte. Quer durch das politische Spektrum wurde der Ruf nach einem politischen Konzept für die Migration nach Deutschland laut.
Der lange Weg zum Kompromiss
Seit der Anwerbung der ersten Gastarbeiter im Jahr 1950 zog es immer mehr Ausländer aus den verschiedensten Gründen nach Deutschland. Im Jahr 2003 betrug der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung 8,9 Prozent. Die geltenden Gesetze erwiesen sich oftmals als unzureichend. Alle großen Parteien und eine unabhängige Kommission unter der Leitung der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth brachten ihre Vorstellungen des "Modernisierungsprojekts" Zuwanderung auf den Tisch. Bis 2002 rang man nach einem Kompromiss. Ohne Erfolg. Das verabschiedete Gesetz wurde aufgrund formaler Unstimmigkeiten vom Bundesverfassungsgericht zunächst abgelehnt.
Im Januar 2003 wurde es erneut in den Bundestag gebracht und die Debatte wieder aufgenommen. Am ersten Juli in diesem Jahr wurde es schließlich als "Zuwanderungsgesetz", das den Zuzug von Ausländern steuern und begrenzen soll, vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Was wird sich ändern?
Ab Anfang 2005 werden für viele Ausländer wie Taybet neue Regeln in Kraft treten. Das Ausländergesetz heißt jetzt Aufenthaltsgesetz und bestimmt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern in der Bundesrepublik. Viele bürokratische Hürden sollen vereinfacht und Ämtergänge reduziert werden. Statt den bisher fünf verschiedenen Arten, wie man sich in Deutschland als Ausländer aufhalten darf (Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, befristeter und unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung) gibt es nur noch zwei: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine Niederlassungserlaubnis.
Letztere werden vor allem die hochqualifizierten Fachkräfte erhalten, die es nach Deutschland zieht um mit ihrem Wissen Geld zu verdienen: Mindestens 84.000 Euro im Jahr müssen sie als Einkommen vorweisen, um dauerhaft im Land bleiben zu dürfen. Selbstständige erhalten eine Niederlassungserlaubnis bei einer Investition von mindestens 1 Mio. Euro im Land und der Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen. Deutschland will so im Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiver werden. Deshalb haben jetzt auch ausländische Studenten nach erfolgreichem Studienabschluss die Möglichkeit, für ein Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland zu bleiben.
Ausländer sollen besser deutsch sprechen
Für gering und normal qualifizierte Zuwanderer wird der sogenannte Anwerbestopp im Grundsatz beibehalten. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland sollen freie Arbeitsplätze zuerst Deutschen und EU-Bürgern vorbehalten bleiben.
Ausländer, die dauerhaft nach Deutschland ziehen, müssen ausreichende statt bisher einfache Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur aufweisen können. Sie erhalten einen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskurse: Eine erfolgreiche Teilnahme ermöglicht eine Fristverkürzung bei der Einbürgerung. Der Nachzug der im Ausland verbliebenen Kinder ist bis zu ihrem 18. Lebensjahr möglich. Zuvor lag die Altersgrenze bei 16 Jahren. Für EU-Bürger wird die Antragspflicht für eine Aufenthaltserlaubnis abgeschafft. Zukünftig besteht nur noch eine Meldepflicht bei den Behörden.
Asylverfahren und Abschiebung
Auch den Rechtsstatus der Duldung wird es ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr geben. Künftig wird unterschieden werden zwischen Personen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können und denen, die dies nicht wollen. Wenn Taybets Familie nicht nach Kurdistan zurückkehren kann, bekommt sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die Aussetzung der Abschiebung wird allerdings weiterhin bescheinigt, jedoch nicht über einen Zeitraum von 18 Monaten hinaus.
Wer nicht zurückkehren will oder sich der Ausreisepflicht mit Absicht entzieht, kann in ein sogenanntes Ausreisezentrum eingewiesen werden, das auf die Abschiebung vorbereitet, bzw. die freiwillige Ausreise fördern soll. In diesem Fall sowie auch bei der illegalen Einwanderung sind die Regelungen des Ausländergesetzes verschärft worden. Besonders die Ausweisung von als gefährlich eingestuften Ausländern wird beschleunigt.
Elise Landschek studiert am Otto-Suhr-Institut in Berlin Politikwissenschaften. Ihr Schwerpunkt: Europa. Außerdem schreibt sie regelmäßig für die Berliner Zeitung.
www.bpb.de/Zuwanderungsdebatte
Ein Schwerpunkt der bpb mit Texten und kurzen Interviews
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