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Grenzenlos, schrankenlos, kostenlos?

Im Netz werden Texte und Bilder einfach geklaut

17.4.2007 | Stephanie Lachnit | Kommentar schreiben | Artikel drucken

YouTube, flickr, myspace – im Web stapeln sich Videos, Fotos und Audiomaterial von Markus aus Niederbayern über Aiko aus Okayama bis Debby aus Portland. Sie alle stellen potentielle Ware ins Netz – für findige Wilderer. Das Web ist für diese ein Markt grenzenloser Möglichkeiten. Erfahren hat dies Mareen Fischinger, erlitten hat es ihre Schwester Vivien Fischinger und eingeschaltet wurde deren Anwalt Frank Billing. Was war passiert? August 2006: Mareen und Vivien knipsen Fotos beim Frühstück. September 2006: "I came across this at work. I was sorting some magazines, and thought something looked familiar ..." Das Covergirl kommt dem norwegischen Postmitarbeiter Kaare bekannt vor. Postwendend stellt er seine Entdeckung auf flickr ein, erfreut über den Erfolg seines Communitymitglieds Mareen aus Deutschland. Dezember 2006: Mareen entdeckt Kaares Mailing, will sich aber gar nicht freuen. Denn ihr Foto wurde dreist gewildert. "Sie dachten wohl, das merkt keiner", vermutet die 24-jährige Düsseldorferin. Januar 2007: Dumm für die Wilderer. Mareen Fischinger ist professionelle Fotografin und weiß, was ihr zusteht, und beauftragt ihren Anwalt, für Ordnung zu sorgen. Stephanie Lachnit will wissen, wie sicher das Recht am eigenen Bild ist, und hat sich Mareens Anwalt unterhalten.

Das Web, ein Markt grenzenloser Möglichkeiten. Herr Billing, das ist nicht zu hoch gegriffen.

Auf keinen Fall. Dabei ist das Anschauen ja immer möglich. Schließlich ist sich der, der etwas online stellt, bewusst, was er tut. Sobald sich jedoch ein anderer an dem fremden Material bedient, werden Rechte verletzt.

Mareen Fischinger ist professionelle Fotografin, doch das Fotografieren ist auch Hobby geblieben. Deshalb stellt sie einige ihrer privaten Fotos auf flickr.com online. Eines davon zeigt ihre Schwester Vivien am Frühstückstisch. Schönes Foto, keine Frage. Das fand auch die norwegische Partei "Unge Hoyre" und nutzt es ungefragt – und gleich ganz prominent als Cover ihres Parteimagazins. Welche Rechte wurden hier verletzt?

In diesem Fall kommen gleich drei Punkte zum Tragen: das Urheberrecht in doppelter Hinsicht, denn das Foto wurde ungefragt verwendet und der Name der Fotografin, das Copyright, wurde nicht erwähnt. Und Drittens ist das Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Vivien blickt von einem Parteimagazin und wirbt im konkreten Fall für eine politische Partei ohne ihr Wissen und ihr Einverständnis.

Was kann ich unternehmen, wenn ein Foto von mir fremdgenutzt wird – gesetzt den Fall, ich bekomme es überhaupt mit?

Jeder, der ein Bild runterlädt und weiterverwendet, verstößt gegen das Urheberrecht. In diesem Fall kann man auf Schadenersatz klagen. Die Höhe bemisst sich wie folgt: Zugrunde gelegt wird eine Zwangslizenz, die dem grundsätzlichen ordentlichen Fotohonorar aus dem freien Markt entspricht, plus 100 Prozent Verletzungszuschlag wegen ungefragter Verwendung plus den variablen Zuschlag für die Nichtnennung des Fotografen. Denn ein Fotograf hat zwei Rechte: Die Nennung seines Namens und das Recht am Bild. Im Persönlichkeitsrecht schaut es etwas komplizierter aus. Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich hier vor allem nach dem Verwendungszweck.

Vivien ziert das Cover eines Parteimagazins mit einer Auflage von 20.000 Exemplaren. Natürlich haben die beiden Schwestern sofort nachgeforscht, wofür ihr Gesicht fremdgenutzt wurde. Mehr noch: Das Foto war auch auf der offiziellen Homepage der Partei und auf den Faxbriefbögen verwendet worden. Es handelt sich dabei um die Unge Hoyre, eine Art Junge Union Norwegens – und ähnlich bedeutend.

Vivien ist großformatig auf dem Titelbild eines politischen Hochglanzmagazins mit Werbeaussage abgedruckt. Ihr Bild, ihre Person steht in der Öffentlichkeit. So argumentiert man auch gegenüber der Gegenseite. Dennoch, ein Urteil ist hierbei immer von der individuellen Entscheidung der Richter abhängig und man kann nur ungefähre Forderungen stellen. Die Höhe der Schadensersatzforderung liegt also im Ermessen des Gerichtes. Wir fordern im vorliegenden Fall einen Betrag im vierstelligen Bereich.

Das Besondere am Fall ist, dass er über die Grenzen Deutschlands hinausreicht. Inwieweit sind die Bildrechte international geregelt und wie hoch sind die Chancen auf eine erfolgreiche Schadenersatzklage?

Nun, in der EU gibt es immerhin ein vereinheitlichtes Urheberrecht. Dies sichert Mindestrechte und einen Mindestschutz für alle Urheber zu. Norwegen jedoch ist kein EU-Mitgliedsland, hat aber einem Großteil der EU-Regelungen übernommen. Es gibt also ähnliche Grundsätze. Problematisch wird es dann erst bei der Vollstreckung. Ich kann klagen und die Ansprüche mit guten Argumenten vertreten. Auch das Recht kann dann auf meiner Seite sein. Sollte es im Fall Fischinger zu einer Gerichtsverhandlung kommen, würden wir in Deutschland klagen. Und ich würde auch Recht bekommen. Da habe ich keine Zweifel. Aber dann haben wir lediglich ein Urteil. Will die Gegenseite dann nicht bezahlen, könnte ich einen Gerichtsvollzieher schicken oder lasse Konten pfänden. Aber Vollstreckungen im Ausland sind problematisch. Es gibt zwar Mittel und Wege. Die sind jedoch meist langwierig und teuer zudem. Ich hatte schon einen Gerichtsvollzieher nach Spanien geschickt. Nach 15 Monaten kam die erste Antwort. Und Spanien ist in der EU! Darüber hinaus gibt es noch massenhaft Briefkastenfirmen im Ausland, also keine realen Personen. Da gibt es nichts einzutreiben.

Aber das Web ist ein weltweites Netzwerk, es macht nicht an den Grenzen der EU Halt.

Stimmt. Die gute Nachricht: Das Urheberrecht gilt weltweit. Die schlechte Nachricht: Der Schutz ist in einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Wie mit dem Persönlichkeitsrecht in Japan umgegangen wird oder was Brasilien betrifft, das kann ich nicht sagen.

Mareen und Vivien haben sogar noch Glück. Sie wurden durch den norwegischen Postboten auf den Bilderdiebstahl aufmerksam. Die meisten Urheberrechtsverletzungen werden aber wohl nie aufgedeckt, weil es schlicht unrealistisch ist, die Übersicht im Web zu behalten.

Korrekt. Zwar ist auch die Geltendmachung der Rechte international sehr schwer. Aber das größte Problem ist tatsächlich diese Freiwilderung. In Deutschland ist auf Internetseiten ein Impressum Pflicht. Also lassen sich die Verantwortlichen gut recherchieren. Anders schaut es aus bei Bildern, die auf internationalen Pornoseiten genutzt werden. Hier macht eine Klage nicht viel Sinn, weil die Firma womöglich auf den Antillen sitzt und sich der Inhaber nicht nachvollziehen lässt. Im Fall Fischinger haben wir also in doppelter Hinsicht Glück: Die Geschädigten haben von der Urheberrechtsverletzung erfahren und sie haben es mit einer realen Partei zu tun. Aber in den meisten Fällen verzweifelt man. Das geht größtenteils ins Leere.

Worauf sollte ich also achten, wenn ich Bilder, Texte oder Videos online stelle, damit ich mir einen Anwalt und auch viele Nerven sparen kann?

Alle, die Foren nutzen, müssen sich über Folgendes im Klaren sein: Sie geben ihr Material freiwillig zum Abschuss frei. Die Leute gehen viel zu unverfänglich mit ihren Werken um, viele sind sich des Risikos nicht bewusst. Und Vorsicht, in einigen Foren wird in den AGBs sogar darauf hingewiesen, dass die Inhalte für gewerbliche Zwecke nutzbar gemacht werden. Das liest aber meist keiner. Dann kommen sie und wollen sich beschweren. Nur leider haben sie meist unter "Ich stimme zu" abgehakt und damit ihre Rechte verwirkt. Aber ehrlich: Am besten sollte man erst gar keine Bilder öffentlich einstellen. Das Gesetz bietet zwar umfassenden Urheber- und Persönlichkeitsschutz. Aber wenn die Firma auf den Antillen sitzt, nutzt das auch nichts und man lächelt munter weiter von einer Pornoseite.

März 2007: Norwegen ist einsichtig. Die Parteien einigen sich auf einen Schadenersatz von 5.000 Euro plus Deckung der Anwaltskosten durch die Norweger. Jetzt hat auch endlich Mareen Grund zur Freude: "Ja, bin schon zufrieden, ist ja ein super Ergebnis, wenn auch nicht die volle Höhe der eigentlichen Forderung erzielt wurde."

Frank Billing ist Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf. Seine Spezialgebiete sind IT-Recht, Urheberrecht, e-commerce, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht.

Stephanie Lachnit arbeitet als freie Journalistin für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie lebt in Köln.

Fotos: Coverabbildung "XTRA" / ©Unge Hoyre, Fotoabbildung "Vivien Fischinger" / ©Mareen Fischinger, Fotoabbildung "Frank Billing / privat



www.flickr.com/groups/copyright
Der Blog zum Bilderklau

www.ungehoyre.no
Die offizielle Homepage der Partei Unge Hoyre, der "Jungen Rechten"

http://fotografischinger.de
Mareens offizielle Homepage, ihr professionelles Portfolio

www.bpb.de/themen/DY3YRV,0,0,Besitzrechte_an_Information.html
Grenzenlos, schrankenlos, kostenlos – so lautet die Philosophie des World Wide Webs. Doch das Problem der Urheberrechte drängt sich auch hier immer stärker in den Vordergrund.

www.irights.info
Sind Privatkopierer/innen Verbrecher/innen? Macht sich strafbar, wer eine CD oder DVD kopiert? Oder sich den Film der Woche auf die Computer-Festplatte speichert? Diese Fragen zu beantworten, ist für Laien so schwer wie nie zuvor, denn die Veränderungen im Urheberrecht geben bisweilen selbst Juristen Rätsel auf. iRights.info, ein neues Informationsangebot zum Urheberrecht in der digitalen Welt, gibt Antworten auf diese Fragen.





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