Europa soll zusammenwachsen. So lautet das Ziel der Europäischen Union (EU). Um ein geeintes Europa zu schaffen, sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen in den beteiligten Staaten angeglichen werden. Zu diesem Zweck haben die Mitgliedsländer in vielen Bereichen Gesetzgebungsrechte an gemeinsame europäische Einrichtungen abgegeben.
Dieser Vorgang wurde in mehreren Gründungsverträgen und Folgevereinbarungen geregelt - wie dem Vertrag von Maastricht oder dem Vertrag von Nizza. Sie bilden das "primäre Gemeinschaftsrecht", sozusagen das Fundament der EU. Auf der Basis dieser Verträge werden Rechtsakte erlassen. Darunter fallen Verordnungen und Richtlinien der EU-Organe, die für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Hier spricht man von unmittelbar geltendem oder auch "sekundärem Recht".
Das Sekundärrecht erstreckt sich auf alle Politikbereiche mit Ausnahme der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Justiz und der inneren Sicherheit. In diesen Bereichen besitzen die Mitgliedsländer die alleinigen Hoheitsbefugnisse. Sie arbeiten auf zwischenstaatlicher Ebene zusammen, um gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Europäische Behörden können ihnen dabei keine Vorschriften machen und auch keine Rechtsakte erlassen. Primäres und sekundäres Recht stehen über dem nationalstaatlichen Recht. Zusammen bilden sie den gemeinschaftlichen Rechtsbestand der EU, den so genannten "Acquis Communautaire".
Wie entsteht europäisches Recht?
Beim Rechtsetzungsverfahren sind drei Akteure beteiligt: die Europäische Kommission, eine Art europäische Regierung mit Kommissaren als Ministern; der Ministerrat, in dem die Minister der nationalen Regierungen zusammentreffen; und das Europäische Parlament, deren Abgeordnete bei Europawahlen bestimmt werden.
Die Kommission nimmt eine Schlüsselrolle ein. Nur sie darf Entwürfe von Rechtsakten erarbeiten, also Gesetzesinitiativen starten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, muss der Ministerrat der EU ihnen aber zustimmen. Das Europäische Parlament kann dabei in der Regel nur unverbindliche Änderungsvorschläge anbringen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, das Gegenstück zum deutschen Bundesverfassungsgericht, ist schließlich für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig.
Wo wird Brüssel aktiv?
Am stärksten ist die EU in der Wirtschaftspolitik aktiv, da sie in den Fünfzigerjahren auch als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden war. So wurde 1993 der europäische Binnenmarkt verwirklicht und damit der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU-Grenzen. Seither kann jeder innerhalb der EU ohne Grenzkontrollen reisen. Damit war auch das Fundament für die Wirtschafts- und Währungsunion gelegt, die 1999 mit der Einführung des Euro in 12 der 15 EU-Staaten realisiert wurde.
Wie laut ein Rasenmäher brummen darf, welche Zusatzstoffe in die Schokolade gehören, welches Benzin an den Tankstellen erhältlich ist und ob große Konzerne fusionieren dürfen - alle diese Fragen werden längst auf europäischer Ebene entschieden, und zwar durch Verordnungen und Richtlinien zu Umwelt- und Verbraucherschutz sowie zur Wettbewerbspolitik.
Verordnungen und Normen
Außerdem zwingt die EU Deutschland zur Übernahme noch nicht umgesetzter Regelungen des Gemeinschaftsrechts. Ungefähr die Hälfte aller neuen Gesetze in Deutschland hat diesen Ursprung. Den uneingeschränkten Zugang von Frauen zur Bundeswehr ermöglichte der Europäische Gerichtshof, nachdem eine Deutsche ihr Recht auf gleiche Karrierechancen verletzt sah. Die Liberalisierung des Strom- und Telekommunikationsmarktes geht ebenfalls auf das Konto der EU. Dank Brüssel sind deutsche Kunden beim Handykauf nicht mehr allein auf die Telekom angewiesen und bei welchem Erzeuger sie ihren Strom beziehen, können sie sich ebenfalls aussuchen.
Die europäischen Regelungen sind aber teilweise umstritten. So hat die EU inzwischen mehr als 10.000 Produktnormen erlassen, um die Produktion von Industrie-Erzeugnissen zu vereinheitlichen. Kritiker wie der deutsche Volkswirtschafter Roland Vaubel meinen, manche dieser Normen seien nur geschaffen worden, um große Konzerne vor außereuropäischer Konkurrenz zu schützen. Für asiatische und amerikanische Unternehmen ist es zu teuer, ihre Produktion diesen Normen anzupassen, weil ihr Hauptabsatzgebiet nicht in Europa liegt. Außerdem stellt sich die Frage, ob genormte Traktorensitze das Zusammenwachsen der europäischen Staaten fördern und den bürokratischen Aufwand wert sind.
Wie demokratisch ist die EU?
Obwohl der gemeinschaftliche Besitzstand der EU immer wichtiger wird, haben die Bürger kaum Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen. Sie haben keine Chance, die Entscheidungsträger bei Wahlen direkt zu bestimmen, wie es zum Beispiel in Deutschland bei Bundes- und Landtagswahlen der Fall ist. Auf europäischer Ebene wird somit das demokratische Prinzip der Volksherrschaft verletzt.
Die Mitglieder der Kommission und die Minister im Rat werden von den Regierungen der Mitgliedsländer entsandt. Außerdem verhandeln im Rat normalerweise Beamte und Diplomaten ein Ergebnis, das die Minister dann formell bestätigen.
Trotz aller Kritik an den europäischen Institutionen gilt die EU als Erfolgsgeschichte. Die gemeinsame Währung hilft den exportorientierten deutschen Unternehmen, die Herausforderungen der globalisierten Weltwirtschaft zu meistern und Deutschland ist zum ersten Mal in seiner Geschichte mit allen Nachbarn verbündet. Ohne die allmähliche Harmonisierung der nationalen Rechtsordnungen, also ohne europäische Gesetze, wären diese Erfolge nicht möglich gewesen. Daran werden auch genormte Traktorensitze nichts ändern können.
Sven Wieboldt arbeitet als Journalist in Berlin.
www.europa-digital.de
Die Politikfelder der Europäischen Union
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Die Gesetzgebung der EU
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"Die wirren Gesetze der Eurokraten" kritisiert Roland Vaubel
www.europa.eu.
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