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"Und
Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er
ihn", steht im Alten Testament (Genesis, 1,27). Jedem
Menschen wird als Geschöpf und Ebenbild Gottes so die gleiche,
unantastbare Würde zuerkannt. Auch das Neue Testament
thematisiert die Gleichheit der Menschen vor Gott.
Sklaven,
Bauern, Handwerker, Händler, Krieger, Herrscher – in der
Antike beruht die gesellschaftliche Ordnung auf
Ungleichheit.Trotzdem stellen griechische und römische Philosophen
eine Reihe von Überlegungen an, aus denen später die
modernen Menschenrechte entwickelt
werden. Der Sophist Antiphon (5.Jh.v.Chr.) vertritt die damals
revolutionäre Ansicht, dass Hellenen und Barbaren von Natur aus
"in allen Beziehungen gleich geschaffen sind".Während
Aristoteles (384–322 v. Chr.) davon ausgeht, dass es
natürlicherweise Sklaven gibt, argumentiert die
griechische Schule der Stoa, dass alle Menschen von Natur aus
vernunftbegabt und damit gleich seien. Der frühere Sklave und
spätere Philosoph Epiktet (um 50–138 n. Chr.),Vertreter der
römischen Stoa, übernimmt den Gedanken: Für ihn sind
die Menschen Brüder, weil sie in Gott einen Vater haben. Daher
müsse die Gleichberechtigung aller gelten. Konkreten politischen
Einfluss haben
diese Ideen allerdings nicht.
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Im
christlichen Mittelalter klaffen philosophische Theorie und
politische Praxis immer noch auseinander. Zwar gibt es
Persönlichkeiten wie den Kirchenmann und Philosophen Nikolaus
von Kues (1401–1464), der die Menschen von Natur aus als "gleich
mächtig" und "gleich frei" ansieht. Auch wird die
Würde des Menschen aufgrund der im Christentum postulierten
Gottesebenbildlichkeit gestärkt. Andersgläubige sind davon
jedoch ausgeklammert. Die Ständegesellschaft macht Gleichheit im
Sinne von Gleichbehandlung und Gerechtigkeit unmöglich.
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Die
Französische Revolution (1789–1799) macht aus der
absoluten Monarchie in Frankreich eine konstitutionelle. Die Nationalversammlung schafft die feudalen Privilegien ab und verkündet
am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte. Dort heißt es in Artikel 1: "Die
Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten."
Gleichheit meint hier also Gleichberechtigung. 1791 wird eine neue
Verfassung verabschiedet. Danach basiert der französische Staat
auf den Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit.
Die Gleichheit meint die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz
und den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. Ebenso gilt
die sie in Bezug auf die staatsbürgerlichen Pflichten, bei
Steuern und Militärdienst.Trotz dieser Fortschritte haben nicht
alle französischen Bürger die Möglichkeit, politisch
aktiv zu sein.Das
Wahlrecht ist an das Einkommen gebunden, Arme und Dienstboten dürfen
daher weder wählen noch gewählt werden. Frauen bleibt das
Stimmrecht zunächst verwehrt.
Nach
dem Vorbild der amerikanischen Unabhängigkeits- und der
französischen Menschenrechtserklärung findet im 19.
Jahrhundert das Gleichheitsprinzip Eingang in eine deutsche
Verfassung:Am 27.Dezember 1848 werden die Grundrechte des
deutschen Volkes verkündet, die Teil der
Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 werden. Es gilt
Rechtsgleichheit vor dem Gesetz.Aber: Die Grundrechte haben keinen
höheren Rang, nur ergänzenden Charakter, sie können
also zurückgenommen werden, sind nur "gewährt".
Auch in der Weimarer Verfassung von 1919 werden die
Grundrechte in einem Katalog erst ab Artikel 109 aufgeführt. Sie
sind Teil, nicht Basis der Gesetzgebung.
Die
Erfahrungen des Dritten Reiches,während dessen die
Grundrechte 1933 durch das Ermächtigungsgesetz ausgesetzt worden
waren, haben große Bedeutung für das Grundgesetz von
1949 und die Verankerung der Grund- und Menschenrechte. Diese stehen
seither am Beginn der Verfassung, sind die Grundlage der
Bundesrepublik Deutschland und unmittelbar bindendes Recht.Art.3,Abs.
1 schreibt vor: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Außerdem gibt es spezielle Gleichheitssätze, die etwa die
Gleichberechtigung von Mann und Frau erklären (Art. 3,
Abs.
2) oder die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der
Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, religiöser und politischer
Überzeugung oder einer Behinderung verbieten (Art. 3,Abs. 3).
Neben der Gleichbehandlung der Bürger ohne Ansehen der Person
(beispielsweise beim Wahlrecht) versucht der Staat, soziale und
ökonomische Ungleichheiten zu beseitigen oder zu reduzieren,
etwa durch das Steuersystem,das sich am Einkommen orientiert.
Heute
fächert sich der Gleichheitsbegriff immer weiter auf:
Gleichstellung beschreibt die Herstellung gleicher Rechte von Mann
und Frau, aber auch die Angleichung der Chancen benachteiligter
Gesellschaftsgruppen. Ein Beispiel ist das "Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen".Verwandt ist der Begriff
der Chancengleichheit, der sich auf gleiche Ausbildungs- und
Zugangschancen bezieht. Seit August 2006 ist das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz in Kraft.
Illustration: Eva Hillreiner
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