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"Irgendwann hat der Fahrer zwei
von uns rausgeworfen", erzählt Faruk und wedelt die Geste
mit der Hand nach,"du und du, ihr steigt aus, ihr seid jetzt in
München, hat er gesagt." Dann stand Faruk auf der
Straße.Wie lange er mit zehn anderen Menschen zuvor unter der
Plane des Lasters im Dunkeln gesessen hatte, weiß er nicht
mehr. 14 Jahre war er damals alt, sprach einen kurdischen Dialekt und
ein bisschen Arabisch. Eine Schule hatte er seit Jahren nicht mehr
besucht.
Faruk ist, was Flüchtlingshelfer
einen UMF nennen: ein Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtling.
In Deutschland leben nach Schätzung des Bundesfachverbands für
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BUMF) etwa 5000
Jugendliche wie er. Sie kommen vor allem aus Afghanistan oder
Westafrika und haben zwei Dinge gemeinsam: In ihrer Heimat waren sie
nicht sicher. Und sie sind ohne Eltern nach Deutschland gekommen,
weil die nicht in der Lage waren, sie zu schützen.
Oder weil sie nicht mehr leben. So wie
bei Faruk.Er gehört zu der winzigen Minderheit der jesidischen
Kurden.Seine Familie lebte im Norden des Irak, in der Nähe von
Mossul. Faruks Vater zählte 2003 zu den ersten Opfern des
Rachefeldzugs gegen die Anhänger Saddam Husseins. Der Funktionär
der Baath-Partei wurde von Unbekannten ermordet, "wahrscheinlich
waren es islamische Terroristen", vermutet Faruk. Er wird
unsicher, spricht in unpersönlichen Phrasen, wenn er von dem Tod
seiner Familie erzählen soll. Fast wirkt es, als wäre seine
eigene Vergangenheit für ihn nur noch eine Geschichte, die man
anderen Menschen erzählt. Ein halbes Jahr später starb auch
Faruks Mutter, und der Junge kam bei Bekannten unter. Sein älterer
Bruder war schon Jahre zuvor nach Deutschland gegangen, jetzt suchten
die Männer nach dem anderen Sohn der Familie. "Du kannst
hier nicht mehr bleiben",sagten ihm seine Bekannten und
bezahlten einen Schleuser, der Faruk in einem Lastwagen erst nach
Istanbul brachte, dann nach München.
Hier lebt er jetzt seit August 2004 und
wohnt mittlerweile in einer betreuten Wohngemeinschaft der
Jugendhilfe. "Nach zwei Monaten im Heim bekam ich einen Brief,in
dem stand, dass ich jetzt einen Vormund habe",sagt
Faruk:Isabella Deck vom Katholischen Jugendsozialwerk kümmert
sich um ihn und 31 andere junge Flüchtlinge. Für Faruk
stellt sie die vielen Anträge: Geld, medizinische
Versorgung,einen Platz an der Volkshochschule. Sie begleitete ihn
auch zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der
ersten Station für Asylbewerber nach dem Aufnahmeverfahren. Dort
entscheidet ein Beamter nach einer Anhörung, ob dem Antrag auf
Asyl stattgegeben wird. Falls ja, bedeutet das zunächst eine
befristete Aufenthaltserlaubnis. Gegen einen negativen Bescheid kann
der Flüchtling beim
Verwaltungsgericht klagen. Wird die Klage
abgewiesen,wird im Normalfall eine Duldung erteilt: Der Flüchtling
ist ausreisepflichtig,er kann grundsätzlich immer abgeschoben
werden.
Faruk wird in Deutschland geduldet. Das
bedeutet, dass er sein Aufenthaltsrecht alle zwei Monate bei der
Ausländerbehörde neu beantragen muss.Außerdem darf er
Bayern ohne Genehmigung nicht verlassen. Trotz dieser Einschränkungen
beklagt er sich kaum."Nur manchmal finde ich es unfair. Ich sehe
meine deutschen Freunde, sie dürfen hinfahren, wo sie wollen,
arbeiten, zur Schule gehen,alles kein Problem.Ich bin doch auch ein
Mensch." Doch eigentlich, sagt er, sei er sehr zufrieden mit
seinem Leben. Er hat hier seinen großen Bruder, der sich um ihn
kümmert und ihm schicke Klamotten kauft. Und er hat Freunde:
"Viele Deutsche, vor allem aus dem Fußballverein."
Von den anderen Irakern hält er sich lieber fern, "mit
denen gibt es zu viel Ärger.Aber ich kenne Türken,
Italiener,Albaner: Es ist toll, wie viele unterschiedliche Menschen
hier leben."
Tagsüber lernt er an der
Volkshochschule für den qualifizierten Hauptschulabschluss,dann
spielt er in der Abwehr eines Münchner Fußballvereins oder
geht in seinen Hip-Hop-Tanzkurs. "Ich will jetzt meinen
Abschluss schaffen und dann eine Ausbildung anfangen",sagt
er.Doch die Hürden sind für ihn noch höher als für
einen gewöhnlichen Lehrstellenbewerber: Ausländer mit
Duldungsstatus, die nach dem 1. Januar 2000 nach Deutschland gekommen
sind, müssen erst eine Arbeitserlaubnis beantragen.Selbst wenn
sie bereits ein Jobangebot haben, dürfen sie es nur annehmen,
wenn es weder einen Deutschen noch einen Bürger eines anderen
EU-Mitgliedsstaates für die Stelle gibt.
"Nachrangigkeitsregelung" heißt das. Trotzdem stehen
Faruks Chancen nicht schlecht – einerseits. Immerhin hatte ihm
letztes Jahr ein Fahrradmechaniker schon einen Ausbildungsplatz
angeboten.
Faruk hatte sich Mühe
gegeben:"Während meines Praktikums kam ich in der Früh
immer schon 20 Minuten vor meinem Chef in die Arbeit. Ich dachte mir,
wenn er sieht, dass ich fleißig bin, kann ich vielleicht eine
Ausbildung machen." Andererseits haben die deutschen
Innenminister vor Kurzem beschlossen, die ersten Abschiebungen in den
Norden des Irak – Faruks Herkunftsregion – einzuleiten. Natürlich
kann es noch dauern, bis Faruk dran ist. Das hängt davon ab,
"wie zufrieden die Ausländerbehörde mit ihm ist",wie
Uta Rieger von der BUMF betont. Faruk kann nur versuchen, immer einen
möglichst guten Eindruck zu machen – über sein Schicksal
entscheiden aber letztlich andere. Ein geduldeter Ausländer hat
bessere Chancen, hier bleiben zu können, wenn er arbeitet.Das
möchte Faruk um jeden Preis. Fragt man ihn, wie er sich seine
Zukunft im Irak vorstellt, sagt er laut: "Ich gehe nicht zurück
in den Irak." Er schätzt sehr, was für ihn das Beste
an Deutschland ist:"Hier gibt es ein Gesetz! Ich kann
tanzen,Fußball spielen,lernen, Mädchen treffen. Ich bin
frei."
Foto: Simon Koy
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