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Bei dem Deal stört am Ende nur
noch das schrillende Handy der Schöffin. Dann geht alles ganz
schnell im Saal L 117 des Düsseldorfer Landgerichts. Nach 17
Verhandlungstagen beantragt die Staatsanwaltschaft die Einstellung
des Strafverfahrens gegen Eckhard Sch. – gegen die Zahlung einer
Geldauflage in Höhe von einer Million Euro. Der Angeklagte soll
als Chef der Düsseldorfer Firma "Lotto Team" jahrelang
eine illegale Lotterie betrieben und dabei mindestens 30 Millionen
Euro an Steuern hinterzogen haben.Der Fall ist juristisch komplex und
kompliziert. Gleich vier Anwälte verteidigen den
Angeklagten.Eine zeitraubende Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen
und Sachverständigen droht. Jetzt wollen alle Beteiligten kurzen
Prozess machen. Hinter den Kulissen sind sich Ankläger und
Verteidiger längst einig geworden.Es geht nur noch um den Preis.
Der Bochumer Strafrechtsprofessor Klaus
Bernsmann, ein Hochkaräter in der vierköpfigen
Verteidigerriege, greift das Eine-Million-Angebot der
Staatsanwaltschaft auf: "Wenn wir uns in der Mitte begegnen
könnten,wäre das die absolute Schmerzgrenze,die machbar
ist." Sein Mandant, von der Boulevardpresse als "Lotterie-König"
gefeiert, sei derzeit nicht sehr solvent,barmt Bernsmann. Die
Privatbank,bei der ein Großteil der Tippgelder gebunkert
wurden,sei in Konkurs gegangen, Millionensummen seien dadurch
verbrannt worden. Er bitte deshalb bei der Geldauflage darum, diese
in sechs Monatsraten abstottern zu können.Wirklich arm ist der
Angeklagte wohl nicht. Als Sch. wegen der Anklagevorwürfe in
Untersuchungshaft saß, hatten die Fahnder bei ihm immerhin 200
Millionen Euro beschlagnahmt. Die Richter gaben das Geld bald wieder
für den Angeklagten frei.
Das Gericht zieht sich zur Beratung
zurück. Nur wenige Minuten. Dann verkündet die Richterin
vor den leeren Zuschauerbänken eine Entscheidung, die sie selbst
"kurz und schmerzlos" nennt: Der Angeklagte müsse 750
000 Euro in sechs Raten zu 125 000 Euro binnen sechs Monaten an die
Staatskasse zahlen. Danach werde das gegen ihn laufende
Strafverfahren wegen "unerlaubter Lotterie-Veranstaltung"
und Steuerhinterziehung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung
eingestellt. Mit diesem Geld sind nach Aussagen der Richterin "gerade
mal die Verfahrenskosten gedeckt". Der Angeklagte Sch. verlässt
das Gerichtsgebäude an diesem grauen Novembermorgen als freier
Mann und ohne Vorstrafen.
"Vor dem Gesetz sind alle gleich –
und die Reichen gleicher", lautet die Faustformel frustrierter
Fahnder. Immer seltener bringen sie Wirtschaftskriminelle bis auf die
Anklagebank oder gar ins Gefängnis. Zunehmend kaufen sich
vermögende Angeklagte bei der Justiz frei – heute der
Lotto-König, morgen die Mannesmann-Manager. "Paragraf 153a"
heißt das Zauberwort. Nach dieser Vorschrift der
Strafprozessordnung können laufende Strafverfahren dann
eingestellt werden, wenn dem "die Schwere der Schuld" nicht
entgegensteht.Zudem müssen die Auflagen, meist geht es um
Geldzahlungen, geeignet sein, "das öffentliche Interesse an
der Strafverfolgung zu beseitigen".Damit werde der Gerichtssaal
"zum Markt, auf dem die Strafen ausgehandelt werden",kritisiert
Heribert Prantl, Journalist und gelernter Staatsanwalt. Jeder
profitiere davon: Das Geständnis erleichtere dem Richter die
Arbeit, die milde Strafe dem Angeklagten das Leben. "Nur",
wendet Prantl süffisant ein, "die Gerechtigkeit steht
womöglich etwas dumm da, aber die ist eh nicht
Verfahrensbeteiligte."
In dem Bochumer Universitätsbüro
von Professor Bernsmann hängen die von ihm erkämpften
Einstellungsbescheide in prominenten Strafverfahren wie Trophäen
an einer Pinnwand.Manche Verfahren wurden gegen Geldzahlungen
eingestellt, manche wegen "dem Fehlen hinreichenden
Tatverdachts". Der 59-jährige Bernsmann gilt als Begabung
auf seinem Gebiet. "Ich schreibe wenig und telefoniere viel",
verrät der wortflinke Professor über seine Nebentätigkeit
als Strafverteidiger.Bernsmann,der Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs textsicher rezitiert wie andere Gedichte,
inszeniert sich als juristischer Überzeugungstäter. Das
macht Eindruck auf Staatsanwälte und Richter.
Bei den Ermittlungen gegen den früheren
NRW-Finanzminister Heinz Schleußer (SPD) wegen Verdachts des
Geheimnisverrats an Parteigenossen bei der Westdeutschen Landesbank
(WestLB) überzeugte Bernsmann die Staatsanwälte in dem
rekordverdächtigen Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr von
der Unschuld seines Man-danten. Als der ehemalige Präsident von
Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, selbst Anwalt von Beruf, wegen
Kapitalanlagebetrugs in den Fokus der Fahnder geriet,rief er den
renommierten Bochumer Strafrechtsprofessor zu Hilfe.Wenige Monate
später war das Verfahren gegen Niebaum wegen "erwiesener
Unschuld" eingestellt.
Derzeit bemüht sich Bernsmann,
maßgebliche Funktionäre des FC Schalke 04 bei der
Staatsanwaltschaft Essen rauszupauken. Gegen den Gelsenkirchener
Fußball-Bundesligisten wird wegen des Verdachts der
Bilanzfälschung ermittelt. Die Schalker sollen das abbruchreife
Parkstadion,das sie von der Stadt Gelsenkirchen für einen
symbolischen Euro erworben hatten, wenig später mit einem Wert
von rund 16 Millionen Euro auf der Habenseite eingebucht haben.
Bernsmann strickt offenbar an einer Einstellung des laufenden
Strafermittlungs-Verfahrens nach Paragraf 153a. Neben
Steuernachzahlungen für den Traditionsverein würden für
die beschuldigten Schalke-Funktionäre vermutlich hohe
Geldauflagen fällig.Dafür blieben ihnen eine Anklage und
Bestrafung erspart.
Im Vorlesungssaal HGC 30 der Bochumer
Ruhr-Universität doziert Professor Bernsmann über
Eigentums- und Vermögensdelikte. Die Jurastudenten im dritten
Semester sollen einen Rechtsfall knacken: A. vergisst seine Geldbörse
mit 250 Euro an der Kasse. Kunde C.bemerkt das liegen gebliebene
Portemonnaie und will es der Kassiererin D. überreichen. Da
meldet sich der Kunde B., ihm gehöre die Geldbörse,und
lässt sich diese von C. aushändigen. "Das ist so ’n
Klassiker", ruft Bernsmann in den Hörsaal. Die Studenten
sollen Tatbestandsmerkmale für Diebstahl, Betrug und
Unterschlagung nennen. Für den Professor mit der grau melierten
Beatlesfrisur "absoluter Kinderkram". Nicht für seine
Studenten. Die rätseln und ringen mit dem Recht. Schnaufend
tigert Bernsmann an der Tafel auf und ab.Er wirkt genervt.Ist endlich
eine Etappe bei der juristischen Lösung des Geldbörsenfalles
geschafft, stößt Bernsmann erleichtert ein "Puh"
oder "Huh" hervor. Im Gerichtssaal läuft es in der
Regel leichter für den Strafrechtsprofessor. Wie würde er
in dem Geldbörsenfall als Anwalt des Beschuldigten B.reagieren?
"Natürlich Einstellung nach 153a",antwortet Bernsmann
routiniert auf dem Weg vom Hörsaal in sein Büro.
Grau ist alle Strafrechtstheorie. "Was
wir hier machen,ist doch Feldhockey", beschreibt der Professor
seine Vorlesungen. In der juristischen Alltagspraxis aber werde
"Eishockey gespielt" – mit beinharten Zweikämpfen,
brutalen Fouls und vielen Nickeligkeiten. Im Sport ist Bernsman
ebenso zu Hause wie in der Juristerei. Fünf Jahre lang
trainierte er zwischen 1975 und 1980 die Handball-Damen des UTG
Witten in der Bundesliga. Dreimal war Bernsmann Deutscher
Judo-Meister – im Leichtgewicht.Unter den bundesdeutschen
Strafrechtlern zählt der bissige Kämpfertyp längst zu
den Schwergewichten.
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Im Laufe der Zeit hat Bernsmann eine
pragmatische Haltung zu Recht und Gesetz entwickelt. Dazu gehört
nicht zuletzt der Deal im Strafprozess.Eine Verständigung
zwischen Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Richtern beweise,sagt
Bernsmann,"dass man sich im Gerichtssaal nicht anschreien muss,
dass man sich einigen und Rechtsfrieden herstellen kann". Ihm
missfällt die gesellschaftliche Neigung sehr,bei Strafvergehen
gestandener Wirtschaftsführer "unbedingt nach dem Knast"
zu rufen. "Man will die Großen demütigen."
Dagegen müsse es in Strafverfahren darauf ankommen, dass
Kriminalität aufgeklärt,transparent gemacht "und der
entstandene Schaden" beglichen werde,verlangt Bernsmann.
Und das Strafrecht als Abschreckungs-
und Vorbeugungsinstrument? Bernsmann bleibt skeptisch. Gefängnisse
seien häufig Kaderschmieden für Kriminelle. Skandalöse
Zustände in Jugendhaftanstalten,wie sie im November dieses
Jahres nach dem Gefängnis nach dem Gefängnismord an einem
20-jährigen Häftling in Siegburg serienweise aufgedeckt
worden seien, hält der Bochumer Professor für
"verfassungswidrig". Da werde permanent gegen die
grundgesetzlich garantierte "Würde des Menschen"
verstoßen.
In der Alltagsrealität sieht
Bernsmann die Bundesrepublik von einem gerechten Straftrechtssystem
noch weit entfernt, jedenfalls sei es nichts für die Ewigkeit.
"Vielleicht ist das eine notwendige Durchgangsstation",sagt
der Rechtsgelehrte. "Fünf Milliarden Jahre ist die Sonne
alt,fünf Milliarden Jahre hat sie noch vor sich. Die Ewigkeit
ist noch lang." Dass es derzeit arg ungerecht zugeht im
Justizapparat, dafür führt Bernsmann – "Ich weiß
das klingt zynisch" – seine eigene Arbeit als Strafverteidiger
an. "Das Gesetz trifft nur die Unterschicht, weil ich die Großen
doch raushaue."
DER PARAGRAF 153a
In etwa 90 Prozent aller Wirtschaftsund
Steuerstrafverfahren kommt es nach Darstellung des Frankfurter
Strafverteidigers Eckhard Hild zu einem Deal. Wenn ein von der
Staatsanwaltschaft verfolgter Mandant zu ihm komme,frage er ihn
routinemäßig,ob er "eine juristische oder
kaufmännische Lösung für seinen Fall" wünsche.
Das Zauberwort heißt unter
Juristen "Paragraf 153a". Dieser Paragraf der
Strafprozessordnung sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft ein
Strafverfahren bei einer Geldauflage für den Beschuldigten
einstellen kann, wenn dem weder "die Schwere der Schuld"
noch "das öffentliche Interesse" entgegensteht.
Kritiker sehen darin eine moderne Form des Ablasshandels. In der
Praxis laufe dies so, berichtet Anwalt Hild: "Staatsanwälte,
Richter und Verteidiger treffen sich zu einem Moment X, sei es vor
oder nach Beginn eines Prozesses. Dann schnüre man ein Paket:
Welche Vorwürfe gesteht der Angeklagte, welche Anklagepunkte
lässt die Staatsanwaltschaft fallen,wie viel kostet der Deal,wer
stellt den Antrag auf Einstellung?" Der eigentliche Strafprozess
ist dann, laut Hild, "nur noch eine Schauveranstaltung".
Konzipiert wurde die
Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage ursprünglich für
Massendelikte von geringer Schuld. Bei den meisten der jährlich
etwa 300 000 Einstellungen handelt es sich tatsächlich um
Kleinkriminalität wie Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikte. Immer
häufiger aber suchen Staatsanwälte und Verteidiger bei
komplexen,heiklen Großverfahren den Ausweg nach 153a – wie
jüngst im Mannesmann-Prozess.Für den Frankfurter
Strafrechtler Wolfgang Naucke hat das "mit Juristerei gar nichts
mehr zu tun". Er hält die im Gesetz für die
Einstellung nach Paragraf 153a formulierten Voraussetzungen für
so vage, dass diese Strafrechtsvorschrift "verfassungswidrig"
sei.
Hinzu kommt ein Ungleichgewicht bei den
Ermittlungsergebnissen.Bei den insgesamt 11 705
Wirtschaftsstrafverfahren in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2005 wurde
lediglich in 844 Fällen Anklage erhoben – das sind etwa 7,5
Prozent. In 721 Fällen wurden die Verfahren nach Paragraf 153a
gegen Geldauflagen wieder eingestellt. In mehr als 80 Prozent aller
Wirtschaftsstrafverfahren kam es weder zu einer Anklage noch zu einer
Einstellung gegen Auflagen. Bei allen übrigen Strafdelikten
wurde dagegen in einem Viertel (24,7 Prozent) Anklage erhoben, 4,8
Prozent der Verfahren wurden nach 153a eingestellt. Johannes
Nitschmann
Illustration: Anna Brunnby
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