Als
die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte annahm, geschah das
im Schatten der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs mit Millionen von
Toten und der fast vollständigen Auslöschung des
europäischen Judentums. Die Erklärung sollte die Welt nie wieder in
ein derartiges Desaster steuern lassen. Heute, 60 Jahre später,
fragt man sich: Was hat die Erklärung den
Menschenrechte genutzt angesichts von Kriegen, Völkermord,
Hunger, Folter, Terrorismus? Dr. Rainer Huhle, 62, ist
Vorstandsmitglied des Nürnberger Menschenrechtszentrums und
befasst sich in seiner Forschung auch mit der historischen
Entwicklung der Menschenrechte. Im Interview mit fluter.de
erklärt er, welche Probleme es nach der Verabschiedung der
Allgemeinen Erklärung zu bewältigen galt und wo wir heute
ohne sie stünden.
Warum
war die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte vor 60 Jahren ein so einzigartiger Vorgang –
Politiker sprechen gern von einem "Meilenstein"?
Ganz
einfach: Es hatte damals bisher überhaupt nichts Vergleichbares
gegeben. Es gab zwar Erklärungen einzelner Staaten mit
menschenrechtlichen Bezügen, beispielsweise in der Erklärung
der Menschen- und Bürgerrechte der französischen
Nationalversammlung oder in der amerikanischen
Unabhängigkeitserklärung, aber keine war je so umfassend
und breit angelegt. Es war die erste Erklärung, die für
jeden Menschen auf der Welt universell gültig war. Das englische
Wort "universal" ist präziser als die deutsche
Übersetzung "allgemein". Und es war die erste
Erklärung, an deren Erarbeitung Menschen und Staaten aus allen
Teilen der Erde beteiligt waren.
Wie
wollte man nach der Verabschiedung sicherstellen, dass die
Menschenrechte nicht nur auf Papier gefasst wurden?
Erst einmal
ist es wichtig zu wissen, dass die Staatengemeinschaft damals
eigentlich einen Dreischritt wollte: einmal die Erklärung,
zweitens eine Konvention, also einen Vertrag, und drittens
Implementierungsmaßnahmen, das heißt Möglichkeiten,
die Einhaltung der Menschenrechte durchzusetzen, etwa durch
Gerichtshöfe. 1948 kam es zunächst "nur" zur
Erklärung, auf den Rest konnte man sich noch nicht einigen. Der
Streit innerhalb der Forschung, wie viel Gewicht nun diese Erklärung
eigentlich hatte, zieht sich bis heute hin. Meiner Ansicht nach war
die Erklärung von außerordentlicher Bedeutung: Sie gibt
das gemeinsame Ziel vor, das "höchste Bestreben der
Menschheit", wie es in der Präambel heißt. Und sie
ist insofern verbindlich, weil in ihr der menschenrechtliche Auftrag
der UNO-Satzung erstmals mit der Autorität des zuständigen
Gremiums, nämlich der Menschenrechtskommission interpretiert
wurde.
Die
Menschenrechtskommission, die 2006 vom Menschenrechtsrat abgelöst
wurde, begann nach der Erklärung, an Pakten zu arbeiten, die
dann 1966 endlich verabschiedet wurden. In den folgenden Jahrzehnten
wurden eine Reihe von zusätzlichen Verträgen und
Konventionen ausgearbeitet, etwa die Konventionen gegen
Rassendiskriminierung, gegen die Diskriminierung von Frauen, die
Konvention zum Schutz von Kindern, die Errichtung des Internationalen
Strafgerichtshofs. Viele der Kontrollmechanismen, etwa die
Möglichkeit der Entsendung von UN-Beobachtern und
Sonderberichterstattern, gegen die die Großmächte im
Kalten Krieg Vorbehalte hatten, kamen dann auch erst relativ spät.
Die Errichtung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte nach
der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 war ein wichtiger Schritt.
Wenn
man an die Menschenrechtsverletzungen denkt, die heute jeden Tag in
jedem Teil der Welt passieren, was hat dann die Allgemeine Erklärung
gebracht?
Am
Tag ihrer Verabschiedung hat sie ein unüberhörbares Signal
gesetzt. Die Erklärung wurde und wird noch heute auf der ganzen
Welt angesehen als das Dokument, auf das sich jeder Mensch berufen
kann. Es wurde zu dem Dokument, das weltweit den Kampf der Menschen
für ihre Rechte beflügelte, in den Kolonien genauso wie
beispielsweise in der schwarzen Bürgerrechtsbewegung in den USA.
Die Erklärung wurde sofort massenhaft verbreitet. Das
Generalsekretariat der Vereinten Nationen und die UNESCO ließen
die Erklärung in der ganzen Welt als Broschüre verbreiten,
sie wird weltweit in der Bildungsarbeit, etwa in Schulen, genutzt.
Sie war außerdem die Quelle und Grundlage für die
Verfassung einer ganzen Reihe von Staaten.
Aber
Menschenrechte werden bis heute ständig und überall
verletzt.
Klar
ist, dass die Erklärung und die Instrumente, die aus ihr
hervorgingen, nur bedingt anwendbar sind, wenn ein Staat von jemandem
beherrscht wird, der sich nicht an die Regeln halten will. Aber die
Erklärung war stets nicht nur ein moralisches Signal, sondern
auch ein praktisches: Letztlich müssen die Menschen bewegt
werden, ihre Rechte immer wieder einzufordern. Dafür ist die
Erklärung bis heute der Ansporn. Ihre einfache Sprache, die 1948
ganz bewusst gewählt wurde, macht die Erklärung so
wertvoll, sie ist der eigentliche Motor im Kampf für die
Menschenrechte. Der Rest des Autos sind die Verträge und
Konventionen, die auf ihrer Basis verabschiedet wurden, aber ohne den
Motor würde gar nichts laufen.
Ist
die Erklärung heute noch zeitgemäß?
Sie
ist so gut, dass sie als Grundlage auch weiterhin gültig sein
wird. Es gibt zahlreiche Menschenrechtsentschließungen und
Vereinbarungen, die einzelne Rechte der Erklärung von 1948
weiter entfaltet haben, ohne sie dabei in Frage zu stellen. Wenn man
sich die Welt heute ansieht, ist natürlich klar, dass
Menschenrechte immer noch nicht umfassend gelten. Ich bin auch
besorgt über Rückschritte, beispielsweise in Guantanamo.
Gefoltert wurde schon immer, aber hier gingen Staaten so weit, am
Menschenrecht, nicht gefoltert zu werden, selbst zu rütteln. Das
sind gefährliche Tendenzen. Auch, dass die Religionsfreiheit so
interpretiert wird, dass es nicht erlaubt ist, Religion zu
kritisieren. Letztlich kommt es darauf an, dass wir, also Staaten und
die Zivilgesellschaft, Druck machen, die Erklärung dort
durchzusetzen, wo sie noch keine Gültigkeit hat. Die Erklärung
ist der Boden, auf dem wir uns im Kampf für die Menschenrechte
bewegen.
Lisa Zimmermann arbeitet als freie Journalistin in Berlin.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Wortlaut: www.amnesty.de
Fotos: ©ruanorosa / ©cdk, Photocase
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