Was macht eine Nation zur Nation? Mit dieser Frage hat sich ausführlich der US-amerikanische Politikwissenschaftler Benedict Anderson befasst, und er kam zu der Auffassung, dass Nationen „vorgestellte Gemeinschaften“ sind und dass es erst durch die Ausdehnung des Buch- und Druckmarktes für Menschen möglich wurde, sich über größere Räume hinweg als solche Gemeinschaften zu definieren. Nationen sind demnach mediengeborene Kollektive.

cms-image-000045957.jpg

Old School-Speichermedium: Lange vor den Zeiten von Big Data, Ende der 1960er Jahre, wurde die Diskette erfunden (Thomas Mailaender)

Old School-Speichermedium: Lange vor den Zeiten von Big Data, Ende der 1960er Jahre, wurde die Diskette erfunden

(Thomas Mailaender)

In ihnen wachsen diejenigen zusammen, die gemeinsam Zeitung lesen, Radio hören, Fernsehen schauen und im Netz klicken. Die digitale Revolution der vergangenen Jahrzehnte ermöglicht mit ihren weltweiten Kommunikationsmöglichkeiten heute sogar einen „Long-Distance-Nationalismus“, wie Anderson es nennt.

Zu den Nebenwirkungen der globalen Massenkommunikation gehört allerdings nicht nur, dass sich unsere Ideen von nationalstaatlicher Souveränität und Territorialität wandeln. Dazu gehören auch die Gefahren der Massenüberwachung über Ländergrenzen hinweg. Und die dunkle Seite der Digitalwirtschaft ist der dramatische Verlust von Privatsphäre. Herausforderungen, die auch transnationale Antworten verlangen. Nichtregierungsorganisationen sorgen sich weltweit um den Schutz der „Menschenrechte in der digitalen Welt“. Das Thema hat auch die Vereinten Nationen erreicht.

Das ist die Lage: Private Unternehmen wie Google oder Facebook sammeln unsere Daten, erstellen anhand von Algorithmen persönliche Profile und verkaufen diese Datensammlungen an Werbekunden. Die Wirtschaft profitiert von den digitalen Spuren, die wir im Netz hinterlassen. Aber nicht nur die Unternehmen, sondern auch der Staat und seine Geheimdienste haben ein großes Interesse am „gläsernen Menschen“. Im Dienst der Terror- und Verbrechensbekämpfung gilt die Internetüberwachung auf der Grundlage des Rechtsstaates gemeinhin als legitim. Die Enthüllungen des Ex-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die Ausforschungsaktivitäten der National Security Agency (NSA) und ihrer alliierten Geheimdienste haben jedoch gezeigt, dass unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung nationale Regelungen zum Schutz der Privatsphäre fortlaufend gebrochen und unterwandert werden.

Laut einem UN-Bericht aus dem Jahre 2014 „Über das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“ ermöglicht die Kommunikation im Netz eine nahezu unbegrenzte Massenüberwachung. Und die sei nicht länger Ausnahme, sondern habe sich zu einer „gefährlichen Gewohnheit“ entwickelt. Zudem wird in dem Bericht davor gewarnt, dass die Massenüberwachung das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit bedrohe, welche die Grundlagen einer unabhängigen Presseberichterstattung sind. Freier Journalismus braucht Quellenschutz, Informanten müssen davon ausgehen können, dass ihre Kommunikation mit Journalisten vertraulich bleibt.

Bereits vor zwei Jahren haben vor diesem Hintergrund diverse zivilgesellschaftliche Gruppen und Experten aus aller Welt 13 „Grundsätze zum Schutz der Menschenrechte in der digitalen Welt“ vorgelegt. In den von insgesamt mehr als 400 Organisationen – darunter auch Reporters sans frontières – unterzeichneten Grundsätzen wird gefordert, dass staatliche Maßnahmen der Kommunikationsüberwachung ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften und für rechtmäßige Ziele angewendet werden dürften. Sie müssten nachweislich notwendig und angemessen sowie – bei sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile – verhältnismäßig sein. Zudem müssten sie von der Justiz oder anderen demokratischen Aufsichtsorganen kontrolliert werden.

Regierungen sollten die Anbieter von Hard- und Software zudem niemals zum Einbau von Überwachungsfunktionen in ihre Systeme oder zur Vorratsdatenspeicherung zwingen, lautet eine weitere Forderung. Diese Prinzipien müssen für eigene und fremde Bürger im In- wie im Ausland gelten, unabhängig vom Ziel der Überwachung – ob zur Strafverfolgung, zum Schutz der nationalen Sicherheit oder für andere Ziele. Darüber hinaus fordern Reporter ohne Grenzen und andere Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International strengere Exportkontrollen für die in Deutschland und anderen Ländern entwickelten und hergestellten digitalen Überwachungstechnologien.

cms-image-000045956.jpg

Der runde Datenträger CD-ROM kam Ende der 1970er Jahre auf, eine Abwandlung der Audio-CD  (Thomas Mailaender)

Der runde Datenträger CD-ROM kam Ende der 1970er Jahre auf, eine Abwandlung der Audio-CD

(Thomas Mailaender)

Markus Löning, FDP-Politiker und Ex-Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, plädiert dafür, Staatstrojaner und andere Überwachungstechnologien nur an NATO-Mitglieder zu verkaufen. Er sagt: „Diese Technologien schaden Menschen. Man muss sie wie konventionelle Waffen behandeln.“

Die Gefahren der digitalen Überwachung sind auf die Agenda internationaler Institutionen gerückt. In den von Deutschland und Brasilien 2013 und 2014 initiierten UN-Resolutionen zum „Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“ werden zum Beispiel alle Staaten aufgefordert, Gesetzgebung und Praxis bei der Überwachung von Kommunikation und der Sammlung privater Daten auf den Prüfstand zu stellen und insbesondere das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten.

Erstmals in der Geschichte der UN wurde schriftlich fixiert, dass die Menschenrechte und insbesondere das Recht auf Privatsphäre offline und online gleichermaßen gelten. Zudem hat vor kurzem der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, die ein neues Mandat für einen Sonderberichterstatter für den Datenschutz („Special Rapporteur on the Right to Privacy“) fordert, der in den nächsten drei Jahren über die Einhaltung der Menschenrechte in der digitalen Welt berichten soll.

Aber reichen all diese Grundsätze, Berichte und Resolutionen aus? Nein, sagt Markus Löning. Dies seien zwar alles wichtige Schritte in die richtige Richtung, aber, so gibt er zu bedenken, keine dieser Initiativen sei rechtlich verbindlich. „Ziel muss es sein“, sagt Löning, „all diese Erklärungen auf internationaler Ebene in ein Datenschutzrecht zu fassen, auf dessen Grundlage man Staaten oder private Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zwingend verpflichten kann.“ Löning fordert zudem eine effektive demokratische Kontrolle der Geheimdienste. Damit hat sich der Ex-Menschenrechtsbeauftragte, der neuerdings für das „Privacy Project“ des Thinktanks Stiftung Neue Verantwortung tätig ist, ein echtes Dauerthema ausgesucht.

Alem Grabovac lebt als freier Autor und Journalist in Berlin. Auf einer Pressereise in Usbekistan wurde er vom usbekischen Geheimdienst physisch überwacht. Schlimmer findet er jedoch, dass er im Netz überhaupt nicht weiß, wer ihn möglicherweise gerade überwacht. Die Unsichtbarkeit der privaten und staatlichen Überwachungsapparate in der digitalen Welt beunruhigt ihn.