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Drei wichtige Fragen zum Thema Hartz IV

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Hartz IV? Welche Kosten übernimmt der Staat? Und was muss man beim Amt alles angeben?

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Hartz IV?

Wer arbeitslos wird, bezieht zunächst Arbeitslosengeld I – für welchen Zeitraum, das hängt davon ab, wie lange man zuvor gearbeitet hat und wie alt man zum Zeitpunkt des Jobverlusts ist. Wer beispielsweise zwei Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, erhält zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I. Die Höhe des monatlich ausgezahlten Betrags entspricht normalerweise 60 Prozent („allgemeiner Leistungssatz“) des vorherigen Nettogehalts. Wer nach Ablauf des Arbeitslosengelds I keine neue Arbeit findet oder gleich nach der Schule oder Ausbildung arbeitslos wird, bekommt Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, nach seinem Erfinder Peter Hartz), es sei denn, die Eltern, der Ehepartner oder andere Mitglieder der sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ können für einen aufkommen.

Welche Kosten übernimmt der Staat bei Hartz IV?

Hartz IV setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen übernimmt der Staat die Kaltmiete und die Betriebskosten. Die Größe der Wohnung muss angemessen sein, also etwa bis zu 50 Quadratmeter für einen Single, einige Quadratmeter zusätzlich für jede weitere Person. Wie hoch der Quadratmeterpreis sein darf, unterliegt regionalen Unterschieden – so können das in einer Großstadt 9 Euro pro Quadratmeter sein, in ländlichen Gebieten auch nur 4 Euro. In Berlin zum Beispiel gilt aktuell für eine Einzelperson eine Bruttokaltmiete von 404 Euro für eine 50 Quadratmeter große Wohnung als Richtwert.

Zusätzlich wird ein Regelsatz, abhängig von der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt wohnen, gezahlt. Für Kinder werden Extrasätze berechnet, dafür erhalten die Familien kein Kindergeld. Der Regelsatz für eine Einzelperson beträgt momentan 416 Euro – davon müssen alltägliche Kosten für Nahrungsmittel, Haushaltsgegenstände, Strom, Nahverkehrstickets etc. gedeckt werden. Zusätzlich dürfen Hartz-IV-Empfänger monatlich 100 Euro plus 20 Prozent dessen, was die 100-Euro-Grenze überschreitet, als Freibetrag hinzuverdienen. Verdient ein Hartz-IV-Empfänger also 450 Euro pro Monat, darf er davon 170 Euro „behalten“ beziehungsweise: Der ALG-II-Betrag wird reduziert, und er bekommt am Ende gut 170 mehr raus, als wenn er nicht minijobben würde.

Was muss man beim Amt alles angeben?

Wer Hartz IV bekommt, muss dem Arbeitsamt gegenüber seine Finanzen offenlegen – das heißt, dem Amt müssen Kontoauszüge der letzten Monate und Nachweise über Wohnungs- und Kapitaleigentum vorgelegt werden. Hartz-IV-Empfänger dürfen außerdem nicht ohne Bewilligung des Jobcenters verreisen oder Termine beim Arbeitsamt ausfallen lassen – in solchen Fällen drohen Sanktionen, also Kürzungen oder gar der Wegfall des Regelsatzes oder der Mietkostenübernahme. Auch muss der Empfänger dem Arbeitsamt nachweisen, dass er auf Jobsuche ist, sollte also regelmäßig Bewerbungen einreichen und zu Bewerbungsgesprächen gehen. Es drohen ebenfalls Sanktionen, wenn der Empfänger zu viele Job-Vorschläge des Arbeitsamts ablehnt.

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