der tod und das netz

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Social Media wurde für die Lebenden erfunden. Doch der Tod hat die digitalen Medien längst eingeholt und kann einem dort jederzeit begegnen. Unangekündigt tritt er als Freundschaftsanfrage einer längst verstorbenen Person in Erscheinung oder schleicht sich zwischen den anderen Statusmeldungen als pathetischer Trauerbekundungs-Post ein. Private Gedenkseiten für Tote schießen neben virtuellen Friedhofsplattformen wie Pilze aus dem Boden, und auf Seiten wie stayalive.de kann man sich bereits zu Lebzeiten ein Bezahlprofil für das Onlineleben nach dem Tod anlegen. Für die Angehörigen wiederum ist es schwierig, an den persönlichen digitalen Nachlass der Verstorbenen zu kommen, weil ihnen der Zugang zu deren Passwörter im Normalfall verwehrt wird. Wenn es um das Sterben im digitalen Zeitalter geht, dann passt manches noch nicht ganz zusammen, so scheint es. Zum Totensonntag ein kurzer Überblick über den Umgang mit dem Tod im Internet.

Wie ein Eindringling in ein Leben, das einen nichts angeht

Miriam Levy* hat vor acht Jahren ihre Tochter Jessica verloren. Im Internet hat sie eine Gedenkseite für sie eingerichtet. Hier findet jeder, der zufällig oder beabsichtigt auf die Seite stößt, alles über das Leben von Jessica Levy*: Bilder, Lebenslauf, Gästebuch und Links zu weiteren Trauerseiten sowie -foren. Die Seite von Jessica Levy ist im Vergleich zu anderen Gedenkseiten ziemlich schlicht. Hier gibt es weder Youtube-Videos aus dem Leben der Verstorbenen, die von den Hinterbliebenen zum Teil Jahre nach dem Tod hochgeladen wurden, noch Bilder des Unglücksorts, auf denen mit Pfeilen markiert ist, wie es an der Straßenkreuzung X genau zu dem tödlichen Unfall gekommen ist. Dennoch fühlt man sich wie ein Eindringling in ein Leben, das einen nichts angeht. Frau Levy erklärt, dass diese Seite ihr helfe, weil sich hier andere Menschen an ihrer Trauer beteiligen. Im realen Leben habe ihre Umwelt irgendwann keine Geduld mehr für ihre Trauer gehabt.

In der digitalen Welt ist diese Geduld in der Tat schier endlos. Hier gibt es zahllose Seiten, auf denen sich Trauernde austauschen und virtuelle Lichter für Verstorbene anzünden können, hier ist es einfacher, Gleichgesinnte zu finden. Das hat auch Camila Alves* festgestellt, die auf Facebook das Profil ihres verstorbenen Sohnes in eine Gedenkseite umgewandelt hat. Facebook bietet mittlerweile – nach Einreichen der Sterbeurkunde – neben einer kompletten Löschung des Kontos auch diese Option an. Wie Facebook auf Anfrage mitteilte, gilt dieses Angebot aber nur, sofern es Hinterbliebene gibt, die sich darum kümmern. Andernfalls existieren die Profile weiter und können von Facebook vorgeschlagen werden als Freunde, die man vielleicht kennen könnte. Es sind Profilgeister. Dass man aber auch zu Lebzeiten ganz schnell zu einem solchen werden kann, bewies in der vergangenen Woche ein Fehler von Facebook, durch den plötzlich Millionen von Facebook-Profilen im Gedenkstatus angezeigt wurden – einschließlich das von Mark Zuckerberg. Lebendige wurden also vor ihrem analogen Ableben digital für tot erklärt.

Ganz neue organisatorische Probleme nach dem Tod

Norbert Fischer, Kultur- und Sozialhistoriker an der Universität Hamburg, forscht zur Geschichte des Todes und zur Bestattungs- und Trauerkultur. Diese befänden sich seit 20 bis 30 Jahren in einer Umbruchphase, sagt Fischer. Sie seien in den öffentlichen Raum gerückt, der Tod sei kein Tabu mehr, und vor allem hätten die Bestattungs- und Trauerrituale einen Prozess der Säkularisierung und Individualisierung durchlaufen. Im Zuge dieses Wandels seien Fischer zufolge die neuen digitalen Möglichkeiten nur eine zusätzliche Dimension des Gedenkens – strukturell habe sich an unseren Gefühlen rund um den Tod jedoch nichts geändert.

Das mag zutreffen. Aber in organisatorischer Hinsicht stellen sich nach dem Tod dennoch ganz neue Probleme: Wie soll man in Zeiten, in denen viele Menschen ihr Leben minutiös im Netz dokumentieren, nach ihrem Ableben mit diesen digitalen Spuren umgehen?

Hier kann zum Beispiel Benjamin Thiel von Pacem Digital helfen. Seine Firma regelt das, was in der realen Welt von Notaren und Bestattern übernommen wird: den digitalen Nachlass. Und der umfasst eben nicht nur Profile auf Social-Media-Plattformen, sondern zum Beispiel auch das Onlinebanking, E-Mail-Konten oder den Zugang zu Smartphones. Alles Dinge, für die Lösungen gebraucht werden, die es in standardisierter Form eben noch nicht gibt. Denn sofern Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten die Passwörter ihrer diversen Onlinekonten für Hinterbliebene notiert haben, nehmen sie diese mit in den Tod – der Datenschutz gilt in der virtuellen Welt auch über den Tod hinaus. Thiel räumt ein, dass auch Pacem Digital als professioneller Dienstleister sich nicht über Passwörter hinwegsetzen und den Angehörigen einfach Zugang zu den Konten der Toten verschaffen könne. Aber sie helfen, Konten ausfindig zu machen, und sorgen dafür, dass Firmen wie PayPal oder Amazon noch bestehende Geldbeträge auszahlen oder laufende Auktionen auf Ebay eingestellt werden. Deshalb sei es ratsam, so Thiel, schon zu Lebzeiten die Zugangsberechtigungen für Hinterbliebene zu regeln.

Kein Zugang zum Smartphone des verstorbenen Sohnes

Das geht zum Beispiel mit Seiten wie Dashlane. Hier kann jeder kostenlos oder für 39,99 US-Dollar jährlich für den Premiumdienst Passwörter aller bestehenden Konten sichern und für den Todesfall Zugangsberechtigte bestimmen. So etwas hätte auch im Fall des italienischen Architekten Leonardo Fabbretti helfen können, der mit dem Apple-Konzern vergebens um den Zugang zum Smartphone seines verstorbenen Sohnes stritt, weil er dessen zuletzt aufgenommene Fotos unbedingt noch sehen wollte. Doch wie die meisten Smartphones war auch das seines Sohnes mit einem Passwort geschützt – und das war Fabbretti nicht bekannt. Ein Beispiel unter vielen, das zeigt: Verbindliche Gesetze für den Umgang mit Daten und digitalen Spuren Verstorbener sind längst überfällig.

Denn bisher stehen Erbrecht und das Fernmeldegeheimnis in der digitalen Welt noch in einem Konflikt. So greift im Falle eines PayPal-Kontos das Fernmeldegeheimnis, nach dem die Daten auf dem Konto nur für den Inhaber zugänglich sind. Doch auf das dort liegende Geld haben die Hinterbliebenen aufgrund des Erbrechts Anspruch. Ein komplettes Onlinekonto kann also bisher nicht vererbt werden. Doch jüngst sprach sich der Deutsche Anwaltsverein (DAV) für eine Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses aus, nach der das Erbrecht auch in der elektronischen Welt uneingeschränkte Gültigkeit erhalten solle. Denn es sei, so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg in einer Pressemitteilung, „schlicht [...] nicht nachvollziehbar, warum die Erben auf Briefe des Verstorbenen zugreifen können, der Zugriff auf E-Mails in Einzelfällen aber nicht möglich sein soll.“ Es bleibt also abzuwarten, was sich rechtlich ändern wird. Bis dahin müssen sich Hinterbliebene durch ein Chaos in der digitalen Welt schlagen. Denn bisher haben die meisten Onlineplattformen ihre eigenen Regelungen, wie mit solchen verwaisten Konten zu verfahren ist. Bei Facebook und Googlemail kann man mittlerweile einen autorisierten Nachlassempfänger angeben, der bei längerer Inaktivität automatisch benachrichtigt wird. Aber bisher machen sich die wenigsten Gedanken darüber, was mit ihrer digitalen Identität nach ihrem Tod geschieht und wer Zugriff auf ihre Daten haben soll.

So bleibt der Tod in der digitalen Welt bis auf Weiteres ein kompliziertes Phänomen: entgrenzt in den Möglichkeiten, online um Angehörige und Hinterbliebene zu trauern und ihrer zu gedenken. Begrenzt hingegen, wenn es um den Zugriff auf deren Daten geht. Die bleiben, wenn man sich nicht schon zu Lebzeiten darum kümmert, auch nach dem Tod in den Händen der großen Onlinekonzerne.

* Name geändert